Schweizerische Souveränisten scheinen den Eindruck zu haben, die Mitgliedstaaten der EU hätten ihre Souveränität ganz und gar an die EU-Kommission verloren. Nur schon das rege, höchst kontroverse politische Leben innerhalb der Mitgliedstaaten zeigt immer wieder, dass dies nicht stimmt. Und nun dies:
„Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Es richtet sich gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum PSPP-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB), das aus Sicht der Kommission „fundamentale Prinzipien des EU-Rechts“ verletzt hat. Die Verfassungsrichter hatten im Mai 2020 sowohl das Anleihekaufprogramm für teilweise verfassungswidrig erklärt als auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der das Programm gebilligt hatte. Erstmals erhob das Verfassungsgericht den Vorwurf, dass die EZB und der EuGH „ultra vires“ gehandelt, also ihre Kompetenz überschritten hätten.
Ein Sprecher der Kommission nannte das Urteil am Mittwoch einen „gefährlichen Präzedenzfall“, der die „Einheitlichkeit des Unionsrechts bedrohen und den Weg zu einem Europa à la carte eröffnen könnte“. Was die Kommission von der Bundesregierung erwartet, ließ sie offen. Der Sprecher sagte, „letztlich könnten eine Änderung im deutschen Recht oder ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine wichtige klärende Rolle spielen“.
(„Frankfurter Allgemeine“, 10.6.21)