Blocher wurde zum Propagandisten Putins: „Kriegspartei“ sei die Schweiz, behauptet er unablässig, und neuerdings bezichtigt er die Schweiz, am Tod junger Russen schuldig zu sein. Damit kann er nur meinen, dass die Schweiz eine rasche Kapitulation der Ukraine hätte begünstigen sollen: Durch Verweigerung jeder Solidarität mit der Ukraine und dem demokratischen Europa, das heisst insbesondere durch Unterlassung der Sanktionen.
Das müsste doch auch gelten, wenn die Schweiz angegriffen würde: Andere Staaten müssten die Schweiz nicht unterstützen – obwohl dies die Doktrin unserer militärischen Landesverteidigung seit General Guisans Zeiten im Verteidigungsfall für nötig hält und vorsieht -, sondern zu rascher Kapitulation drängen. Im letzten Kalten Krieg schien Luftschutz-Oberst Blocher dies noch anders zu sehen.
Das Recht der Demokratien, auch der neutralen, sich gegen Völkerrechtsbruch und Aggression mit nichtmilitärischen Mitteln zu wehren, ist von entscheidender Bedeutung für die Geltung des Völkerrechts. Wer behauptet, ein Land werde dadurch zur „Kriegspartei“, gibt dem Angreifer, dem Völkerrechtsbrecher, ein Argument für militärische Gegenmassnahmen. Wie kann sich Blocher noch für die Schweiz einsetzen, wenn Russland beispielsweise mit Cyber-Attacken gegen die Schweiz vorgeht oder Schweizer in Russland unter strafrechtlichen Vorwänden als Geiseln nimmt?
Hätte Blocher Putin das „Kriegspartei“-Argument auch serviert, wenn die Schweiz an Russland grenzen würde wie die baltischen Staaten, Polen und Finnland?