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„Cohabitation“ zwischen Bundesrat und Nationalrat

„Cohabitation“: Das ist die politische Situation, wenn in Frankreich der Staatspräsident dem andern politischen Lager angehört als die Mehrheit der Nationalversammlung. Als „Cohabitation“ können wir nun für einige Zeit auch die Beziehung zwischen dem Bundesrat und dem Nationalrat, vielleicht auch dem Ständerat, bezeichnen. Denn die Grünen verzichten offenbar darauf, die FDP-SVP-Mehrheit im Bundesrat anzugreifen, solange es nicht zu einem Rücktritt aus dem Bundesrat kommt.

Das war eine realistische Aussage der Grünen-Präsidentin in der Elefantenrunde am Abend des 20. Oktober: Man werde einen Anspruch auf einen Bundesratssitz erst erheben, wenn es zu einem Rücktritt komme. Sie trägt damit der Tradition Rechnung, dass die Bundesversammlung Bundesrätinnen und Bundesräte höchst ungern und deshalb nur sehr selten (Metzler 2003, Blocher 2007) abwählt.

Vielleicht tut eine „Cohabitation“ der Schweiz sogar gut: Wenn sie die Verständigung auf Kompromisslösungen fördert. Die Bundesratsmehrheit kann im Parlament vernünftigerweise nicht mit dem Kopf durch die Wand wollen, und die Parlamentsmehrheit ist interessiert daran, den Bundesrat zur Kooperation zu veranlassen.

„Cohabitation“: Link.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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