Sie befinden sich hier:

„Safe Countries“: EuGH fordert verantwortungsbewusstes, nachvollziehbares Entscheiden

Wenn es nach dem Willen der NZZ-Redaktion in Berlin ginge, müsste nun für die Aus- und Rückschaffung von Migranten und Migrantinnen der letzte Rest an Verantwortungsbewusstsein und Humanität ausgerottet werden. So in der NZZ vom 5.8.25 die Polemik Beatrice Achterbergs, unter dem Titel „Richter behindern Kampf gegen illegale Migration“*, gegen das massvolle Urteil der Europäischen Gerichtshofs im Luxemburg über die Praxis der italienischen Regierung. Man vergleiche mit dem Kommentar der „Frankfurter“ zum selben Urteil.

Jasper von Altenbockum ,ein über jeden Verdacht, rot-grün zu sein, erhabener Redaktor der liberalkonservativen „Frankfurter Allgemeinen“, auf deren Frontseite vom 2. August 2025 (Link):
„Ordnungsruf aus Luxemburg.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist nicht ein Urteil gegen das Konzept der sicheren Herkunftsländer, was Konsequenzen auch für Deutschland hätte. Es ist vielmehr ein Ordnungsruf gegen Giorgia Meloni. Sichere Herkunftsländer aufzulisten, folgt einem einfachen Gedanken: Wenn die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus einem bestimmten Land äußerst niedrig ist, spricht viel dafür, das Verfahren zu vereinfachen. Dann ist nicht mehr der hiesige Staat in der Pflicht zu beweisen, dass kein Asylgrund besteht, sondern der Bewerber, dass in seinem individuellen Fall sehr wohl ein Grund vorliegt. Häufen sich solche Fälle, kann der betreffende Staat allerdings nicht mehr als sicher gelten. Die Grundlage dafür liefert in Deutschland das Grundgesetz.
Wenn, wie jetzt in Italien, die Asylanträge nicht gründlich genug geprüft werden, weil sie aus Staaten kommen, die sicher zu nennen eine gewagte Sache ist, zum Beispiel Bangladesch, ist das Asylrecht in Gefahr. Der Gerichtshof stellt die EU-Staaten allerdings vor ein Dilemma, das kaum aufzulösen ist. Wenn gewährleistet sein muss, dass sämtliche Personengruppen der Bevölkerung eines Staates als absolut sicher zu bezeichnen sind, um ihn als sicheren Herkunftsstaat auszuweisen, wie kann es dann vorkommen, dass trotzdem Asylanträge aus diesen Staaten Erfolg haben? Wo liegt die Schwelle zur Unsicherheit?
Es wäre absurd, wenn als sicher nur noch Staaten gelten könnten, die EU-Maßstäben gehorchen. Das tun nicht einmal alle EU-Staaten. Stellt der Gerichtshof die Politik also wieder einmal vor eine unlösbare Aufgabe? Eine Auslagerung der Asylverfahren nach Albanien, die jetzt in Rede steht, dürfte nur dann unzulässig sein, wenn ein EU-Staat wie Italien jene Schwelle missachtet oder im Dunkeln lässt, wie sie festgelegt wird. Das Urteil ist mithin nicht das erste aus Luxemburg, das dafür spricht, auf europäischer Bühne endlich einer politischen Regelung näher zu kommen, die Grenzen des Flüchtlingsrechts klarer zieht. Der Druck des Urteils geht in diese Richtung, nicht in die andere.“

Link zum Artikel von Beatrice Achterberg.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Wählt die Bundesversammlung allmächtige Chefinnen und Chefs der Departemente?

Auch in der Schweiz werden eigentlich die wichtigsten Politiken durch die Gesamtregierung gestaltet und entschieden. Dennoch läuft jetzt die Diskussion über die bevorstehenden Bundesratswahlen, wie wenn die Bundesversammlung allmächtige Departementschefinnen und -chefs wählen würde. Nur schon die Möglichkeit, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat ein bestimmtes Departement übernähme, kann so zum Ausschlussgrund werden.

Weiterlesen »

50 Jahre Geltung der EMRK in der Schweiz: Mehrheit des Nationalrats will Gesamtschau

Die Mehrheit des Nationalrates fällte einen Entscheid, der erwarten lässt, dass er die Vorstösse, die als Reaktionen auf das Klima-Urteil und aus Unzufriedenheit mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingereicht wurden – bis hin zur Kündigungsforderung -, mit Augenmass und im Bewusstsein um den Gesamtnutzen der EMRK behandeln wird: Mit 123 gegen 66 Stimmen, bei 3 Enthaltungen, überwies der Nationalrat am 12. September ein Postulat des Neuenburger Nationalrats Damien Cottier: „50 Jahre Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Bilanz, Herausforderungen und Perspektiven.“ Cottier ist Fraktionspräsident der FDP-Liberalen und Mitglied der Schweizer Delegation im Parlament des Europarates.

Weiterlesen »