Diskriminierung wegen sexueller Orientierung ist in der Schweiz politisch klar nicht mehr mehrheitsfähig: Nachdem in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 mit einem Ja-Stimmenanteil von 63,1 % Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe gestellt worden war (Link), wurde am 26. September 2021 die Gesetzesvorlage, die die „Ehe für Alle“ einführt, mit 64,10 % angenommen (Link). Bemerkenswert ist, dass sie in keinem Kanton oder Halbkanton abgelehnt wurde. Die beiden eindeutigen Willenserklärungen einer Volksmehrheit sind auch ein Auftrag, Menschen wirksamer vor Belästigung und Gewalt zu schützen, die sie wegen ihrer sexuellen Orientierung erleiden.
Deutschland hat gewählt. Trotz angeblich stark gewachsener Unzufriedenheit ging die Wahlbeteiligung im Vergleich mit 2017 nicht zurück (Link). Unzufriedenheit hielt weder vermehrt vom Wählen ab, noch trieb sie bundesweit Wählerinnen und Wähler der AfD oder der Linken zu. Die extremen Parteien zur Linken und zur Rechten verloren Wähleranteile. Allerdings wurde die AfD in Sachsen und Thüringen stärkste Partei, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zweitstärkste: „Wird die AfD zur Lega Ost?“, fragt die „Zeit“ (Link).
Grüne und FDP müssen nun entscheiden, ob sie mit der SPD oder mit den Unionsparteien koalieren, Olaf Scholz oder Armin Laschet zum Kanzler wählen wollen. Für die Grünen liegt auf der Hand, sich für die SPD zu entscheiden. Für die FDP ist der Entscheid schwieriger. Vor vier Jahren verweigerten sie sich Union und Grünen. Ihre Befürchtung war wohl nicht grundlos, dass sie Verluste an der Basis erleiden würden, wenn sie das Programm einer solchen Regierung hätten mitverantworten und mitvertreten müssen. Vier Jahre Opposition sind der FDP nicht schlecht bekommen. Also weshalb nun in eine Regierung ohne Union eintreten, in der sie für eine rotgrün dominierte Politik mithaften würden? Die Unionsparteien könnten sich in der Opposition wieder weiter rechts profilieren und dadurch Teile der FDP-Wählerbasis abwerben.
Möglich ist eine kaltblütige Eventualplanung: Die FDP kann jetzt Regierungsverantwortung übernehmen, aber bei Halbzeit der Legislatur unter Protest gegen Teile der Regierungspolitik, die ihrer Basis allzu sehr missfallen, in die Opposition gehen und sich vor den 2025-er Wahlen neu profilieren. Das Grundgesetz sieht eine Minderheitsregierung vor und schützt sie stark: Ihr Sturz ist nur durch ein „konstruktives Misstrauensvotum“, d.h. durch eine neue Kanzlermehrheit im Bundestag, möglich. Eine Partei, die die Regierung verlässt, setzt sich somit nicht unbedingt dem Vorwurf aus, das Land zu destabilisieren. Mehr dazu im Text „Besinnung auf den Grund der demokratischen Stabilität Deutschlands“ (siehe unten).
Weitere Themen, die in den beigefügten, im September erschienen Texten behandelt werden:
– Wer sich freiwillig nicht impfen lässt, gehört dadurch weder einer Klasse noch einer Ethnie an. (Link)
– Die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat – was kann das bewirken? (Link)
– Nationalrat setzt der China-Strategie Grenzen – das ist auch Europapolitik. (Link)
– „Lasst sie ziehen!“ – Im NZZ-Feuilleton wird gerade das „neue Bürgertum“ verabschiedet. (Link)