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Nachdenken über Eigenmacht. Zum Lausanner Freispruch von Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten

Das Strafgesetz stellt Handlungen wie „Hausfriedensbruch“, „Landfriedensbruch“ oder „Nötigung“ nicht nur zum Schutz privater Personen und Firmen unter Strafe. Sie sollen auch eine Eskalation der Eigenmacht verhindern.

Wenn der Staat es zulässt, dass sich Individuen und Gruppen eigenmächtig über die Rechte Anderer hinwegsetzen, ist zu erwarten, dass ein Teil der Betroffenenen seinerseits zur Selbsthilfe greift. Es wird private Security verstärkt oder neu eingeführt. Wenn es um Politik geht, ist leider auch damit zu rechnen, dass die Militanz steigt. Rechtsextreme brüsten sich bereits heute mit extremen Kampfsporttrainings („Martial Arts“) zur Vorbereitung auf Strassenkämpfe und andere gewalttätige Auseinandersetzungen.

Sympathie mit jungen, klugen Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten sollte sich auch darin ausdrücken, Vor- und Nachteile von Strategien der Eigenmacht und deren Eskalation zu thematisieren. Der Rechtsstaat ist auch dazu da, ihnen für ihren politischen Einsatz Sicherheit vor Gegen-Eigenmacht oder gar Gegen-Gewalt zu geben.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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