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Medienförderung, Medienfinanzierung und Unabhängigkeit journalistischer Arbeit.

Gegen die Medienförderungsvorlage, über die wir am 12. Februar abstimmen, wird vorgebracht, direkte staatliche Förderung journalistischer Arbeit schaffe Staatsmedien und bedrohe die Unabhängigkeit journalistischer Arbeit. Die Frage nach den Voraussetzungen unabhängiger journalistischer Arbeit muss gestellt werden – aber umfassend. Die Auseinandersetzung über staatliche Medienförderung ist eine Chance, auch Wissen und Bewusstsein um private Abhängigkeiten zu erweitern.

Wie gedeiht investigativer, einordnender, kritischer, unabhängiger Journalismus? Medien müssen finanziell in der Lage sein, hierfür geeignete Journalistinnen und Journalisten zu beschäftigen, im Anstellungs- und im Auftragsverhältnis. Und es muss journalistischer Nachwuchs ausgebildet werden.

Ist ein Medienunternehmen werbefinanziert, müssen Geschäftsleitungen und Chefredaktionen gewillt und fähig sein, allfälligem Druck von Werbeauftraggebern zu widerstehen: Druck, mit dem unliebsame Berichte unterdrückt werden sollen, oder Druck, der Gefälligkeitsberichte bewirken will. Das bekannteste Beispiel liegt weit zurück: Wer erinnert sich noch an den Inserateboykott der Autohandelsfirma Emil Frey AG gegen den Tages-Anzeiger? Wie es heute um Druckversuche steht, darüber dringt kaum etwas an die Öffentlichkeit. Dass sie verschwunden sind, ist leider nicht anzunehmen. Siehe hierzu Rainer Stadler (Link). Druck von Werbekunden auf Redaktionen erfolgt diskret, und oft wacht niemand darüber.

Abhängigkeiten können auch entstehen, wenn Medien durch finanzstarke Einzelpersonen oder Gruppen finanziert werden. Völlig intransparent ist die Finanzierung der Weltwoche und des Nebelspalter, die an vorderster Front gegen die Medienförderungsvorlage stehen.

Anscheinend will das Nein-Komitee den Eindruck erwecken, der Bund würde eine Amtsstelle schaffen, die über Anträge auf Medienförderung entschiede, und diese würde die bisherige journalistische Arbeit eines gesuchstellenden Mediums überprüfen: Wurde unangenehm recherchiert? Wurde Behördenpolitik zu frech kommentiert? Welche Abstimmungsvorlagen wurden bekämpft, welche Volksinitiativen unterstützt? Je nach Ergebnis: Daumen rauf – Daumen runter. Und nach Zusprache einer Förderung würde diese Amtsstelle eine Dokumentation der journalistischen Arbeit des geförderten Mediums anlegen, als Grundlage für den Entscheid über die Weiterführung der Förderung. Ab sofort würde journalistische Arbeit nur noch mit dem Ziel geleistet, den Staatsbeitrag zu sichern. Eigentlich könnte die Förderbehörde gleich die Chefredaktorinnen und Chefredaktoren wählen und für Parteienproporz auf den Redaktionen sorgen.

Solche Vorstellungen sind abwegig. Das Gesetz, über das wir abstimmen, bietet keine Grundlage für die Anwendung politischer oder gar parteipolitischer Förderkriterien. Die Förderkriterien einer staatlichen Medienförderstelle würden unter den kritischen Augen konkurrierender politischer Kräfte erarbeitet und angewandt, die sich nichts gönnen. Käme sie unter Verdacht, journalistische Arbeit politisch ausrichten oder einengen zu wollen, würde die politische Richtung, die sich dadurch benachteiligt sähe, die parlamentarische Oberaufsicht mobilisieren und einen Skandal lostreten.

Auch Medien, die nach Annahme des neuen Gesetzes Bundessubventionen bekämen, müssten sich weiterhin am Markt der Leserinnen und Leser behaupten, im Wettbewerb. Sie müssten sich den Ruf bewahren und stärken, stark zu recherchieren, kritisch einzuordnen und zu kommentieren. Die Bestimmung, wonach keine Gratis-Onlinemedien gefördert werden, ist umstritten, aber gerade sie zeigt, dass nur Medien gefördert werden, die fähig sind, sich am Markt und im Wettbewerb zu behaupten.

Mehr dazu:

„Medienförderung: Journalistische Unabhängigkeit und Finanzierungstransparenz“ (Link)

„Führt ein Nein zur Medienförderung zu Quersubventionierung von Redaktionen aus rentablen Konzernsparten?“ (Link)

„Medienförderung: Die Chefs und Chefinnen der Grossverlage müssen sich ins Getümmel stürzen“ (Link)

(Aktualisiert am 10.1.22)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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