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Grenzen der direkten Demokratie – Bedeutung der Wahlen

Drei Beispiele: Ukraine, Schweiz-EU, Corona. Sie zeigen die Grenzen der direkten Demokratie auf – und damit die grosse Bedeutung der Wahlen.

Dann und wann hört man, in der direkten Demokratie seien die Wahlen nicht so wichtig. Das ist falsch. Die Instrumente der direkten Demokratie sind nur begrenzt geeignet zur Einflussnahme auf wichtige Entwicklungen.

Die Volksinitiative wirkt, wenn sie angenommen wird, vor allem langfristig. Kurzfristig kann sie einen gewissen Respekt aufbauen, sodass Schritte, die einer aussichtsreichen Initiative zuwiderlaufen würden, nicht mehr gewagt werden. Ist eine Initiative zustande gekommen oder eingereicht, kann sie in den Gesetzgebungsprozess einwirken durch die Erwartung, sie werde angenommen, und durch das Angebot der Initiantinnen und Initianten, sie zurückzuziehen, wenn ein Gesetz zu ihrer Zufriedenheit ausfällt. Eindrückliches Beispiel: Der Nationalrat war bereit, den Text der Durchsetzungsinitiative ins Strafgesetz zu schreiben, um eine vermeintlich chancenlose Abstimmung zu vermeiden. Der Ständerat verweigerte dies, worauf Volk und Stände die Initiative 2016 deutlich  ablehnten.

Das Referendum ist ein Verhinderungsinstrument. Kurzfristig wirkt es, indem es eine referendumsfähige und mit dem Referendum drohende Kraft, sei sie Partei oder Organisation, in der Phase der Entscheidfindung in Regierung und Parlament stärkt.

Drei Beispiele zeigen, weshalb der repräsentative Teil unserer Demokratie – und somit die Wahlen – trotzdem sehr wichtig sind.

Ukrainekrieg: Wohl die Mehrheit der schweizerischen Stimm- und Wahlberechtigten ist empört über Putins brutalen Angriffskriegs. Es ist durchaus möglich, dass auch eine Mehrheit eine weitergehende Unterstützung der Ukraine durch die Schweiz, einschliesslich Waffenlieferungen, bejahen würde. Aber diejenigen, die 2019 in die Eidgenössischen Räte gewählt wurden, entscheiden. Direktdemokratisch kann  darauf allenfalls negativ Einfluss genommen werden, falls die Neutralitätsinitiative, die die SVP ergreifen wird, eine politische Vorwirkung erzielt, was hoffentlich nicht eintreten wird. Die Bundesverfassung gibt Volksinitiativen keine Vorwirkung.

Schweiz-EU: Bundesrat und Parlament konnten einen Volksentscheid über das Rahmenabkommen verweigern. Das Parlament liess es zu, dass der Bundesrat die Verhandlungen abbrach und die Schweiz – trotz Beteuerungen, sich mit der EU wieder verständigen zu wollen – auf den Weg zum EU-Drittstaat führt. Die Zugänge der Schweiz zu Märkten und Kooperationen im demokratischen, freien Europa drohen sich über Jahre zu verschlechtern. Die Europainitiative, welche eine Neuorientierung der Europapolitik (nicht den Beitritt zur EU) verlangt, kommt etwa drei Jahre nach ihrem Zustandekommen vor Volk und Stände, und auch wenn sie angenommen wird, wirkt sie vorerst nicht als direkter Kurswechsel, sondern als Auftrag, einen solchen herbeizuführen.

Corona: Krisen sind Zeiten der Exekutiven. Das Parlament, das wir 2019 gewählt hatten, nahm sich zunächst selbst aus dem Spiel. Es fand auch keinen Weg zur virtuellen Willensbildung und Einflussnahme. Bundesrat und Verwaltung bestimmten das Geschehen. Auch gegen höchst problematische Entscheide, wie etwa rigorose Besuchsverbote für Angehörige in Alters- und Pflegeheimen, war weder ein direktdemokratisches noch ein parlamentarisches Vorgehen möglich. Alles hing von den Bundesrätinnen und Bundesräten ab, die die Bundesversammlung 2019 gewählt hatte.

Siehe auch:

„Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen sich in die Europapolitik einmischen“ (Link)

„Vorwirkung von Volksinitiativen?“ (Link)

„Gibt es Grenzen der Öffentlichkeit – und damit der Demokratie – in den Aussenbeziehungen?“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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