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Was führt die Schweiz eher in die EU: Das Institutionelle Rahmenabkommen oder dessen Scheitern?

„Wer sich den Schweizer EU-Beitritt wünscht – etwa weil er die Union im Einklang mit ihrer Exekutive und dem Gros der deutschsprachigen Medien für «Europa» hält -, wird im Abkommen einen Schritt in Richtung der erhofften Unionsmitgliedschaft ausmachen“ schreibt der Historiker Oliver Zimmer in der „SonntagsZeitung“ vom 29.11.20. Wahrscheinlicher ist aber, dass die Folgen eines Scheiterns dieses Abkommens die Schweiz nach einigen Jahren an die Schwelle des Beitritts führen würden.

„Dieses Motiv leuchtet ein, denn entgegen anderslautender Verlautbarungen bringt das InstA die Schweiz in den Vorhof einer EU-Mitgliedschaft“ fährt der neue Shooting Star der konservativen Schweizer Nationalisten fort. „Um es mit einer von Alt-Bundesrat Adolf Ogi geprägten Metapher zu sagen: Mit dem InstA begäbe sich die Schweiz ins Elite-Trainingslager für die Vollmitgliedschaft.“ (Link zum Artikel hinter Paywall.)

Das InstA soll nach dem Willen seiner Befürworter die Weiterführung des bilateralen Wegs erleichtern und rechtlich absichern, also jenen Weg, der den Beitritt zur EU vermeidet. Oliver Zimmer mag bestreiten, dass es diese Wirkung hätte.  Aber überlegen wir uns auch die möglichen Folgen eines – derzeit durchaus wahrscheinlichen – Scheiterns des Institutionellen Rahmenabkommens (InstA). Sollten sich daraus ernste Nachteile für den Export schweizerischer Güter und Dienstleistungen, die Forschungszusammenarbeit und andere wichtige Kooperationen ergeben, würde sich nach Jahren die Frage nach einer Wiederannäherung an die EU stellen. Damit verbunden könnte durchaus die Frage sein, ob man, wenn schon, auch die Rechte eines Mitglieds der EU erwerben wolle.

Mag sein, dass dann die EU nicht mehr ist, was sie heute ist.  Vielleicht sind Neo-Diktaturen ausgetreten oder wurden verabschiedet, vielleicht gelingt es Grossbritannien, eine konkurrierende Staatengruppe aufzubauen. Die Europapolitik der Schweiz würde dadurch nicht einfacher. Sicher ist, dass die Schweiz ihre Nachbarstaaten immer haben wird, ob sie in der EU oder einer kleineren Staatengruppe oder überhaupt nicht mehr integriert sind. Wie nur schon die Auseinandersetzung mit den Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens über das Skifahren in den Weihnachtsferien zeigt, sind die Beziehungen zu den Nachbarn diejenigen mit den grössten Risiken von Interessengegensätzen.

*

Übrigens wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) wieder einmal als EU-Gericht hingestellt, wie es SVP-Kreise vor der Abstimmung über ihre „Selbstbestimmungsinitiative“ gelegentlich taten. So vor einigen Tagen der NZZ-Feuilletonchef René Scheu in einem Artikel zur Lancierung eines Buchs von Oliver Zimmer, und so nun auch Zimmer selber. Kann das Irrtum sein? Verwirrspiel? Implizite Infragestellung des Europarats, dem die Schweiz angehört, der von der EU unabhängig und der tatsächlich Träger des EGMR ist? Das wäre umso bemerkeswerter, als Zimmer und Scheu den EU-Gerichtshof in Luxemburg nicht als Gericht sehen, sondern als politische Instanz zur Förderung der Integration. Dieses Zerrbild würden sie dann auch auf dem EGMR übertragen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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