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Was „die Wirtschaft“ zur Stabilisierung der Bilateralen beitragen muss

Die Wiederherstellung einer stabilen Vertragsgrundlage für die bilateralen Beziehungen hängt von drei Faktoren ab, auf die die Unternehmensführungen und Organisationen der Privatwirtschaft entscheidenden Einfluss haben.

Erstens müssen sie die Auseinandersetzung mit den  Unternehmergruppen, die schon jetzt den Kampf gegen die wohl kommende Abstimmungsvorlage führen, aktiv suchen und aufnehmen und zugleich der gegnerischen Strategie begegnen, Exportwirtschaft von Binnenwirtschaft zu spalten, Konzerne von KMU’s.

Zweitens müssen sie mit dialogbereiten Gewerkschaften eine sachliche Abklärung aufnehmen, ob und wann ein Drittlandstatus der Schweiz zu Marktanteilsverlusten und in der Folge zu Nachteilen für Beschäftigung und Lohnentwicklung führen kann.

Drittens gehören in jede Diskussion über Vertragsabschluss oder Drittlandstatus die Auswirkungen auf die schweizerischen Hochschulen, auf Bildung und Forschung, auf den akademischen Nachwuchs. „Die Wirtschaft“ muss darlegen und geltend machen, dass die Wahrung der diesbezüglichen Standortqualitäten der Schweiz auch wettbewerbsrelevante Qualitäten des Wirtschaftsstandorts und des Werkplatzes sind.

Zum ersten Punkt: Hier geht es nicht nur um die Unternehmer und Unternehmerinnen in der SVP, sondern – und mehr noch -um die beiden Unternehmergruppen, die mit dem Anspruch auftreten, von der SVP unabhängig zu sein. Sie machen geltend, die Schweiz sei wirtschaftlich so stark, dass sie sich den Drittlandstatus leisten könne. Und sie müsse dies auch, denn dies sei die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz ihre politischen und wirtschaftlichen Standortvorteile halten könne. Regelmässig argumentieren diese Kreise auch mit den wirtschaftlichen Schwächen und den Niedergangs- und Zerfallstendenzen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Sie fordern eine alternative Strategie, für die das soeben abgeschlossene Finanzmarktabkommen mit Grossbritannien Beispiel sein soll. Sie bestreiten, dass Economiesuisse, Swissmem und andere Verbände für die europapolitische Haltung der unternehmerischen „Front“ repräsentativ seien.

Der mit 50,3 % Neinstimmen abgelehnte EWR war ein Beispiel für die Geltung des Sprichworts „Viele Hunde sind des Hasen Tod“.  Ohne die Neinparole der Grünen und den damit verbundenen Neinstimmen von Umwelt- und Tierschutzkreisen hätte ihn die SVP nicht zu Fall gebracht. Aber auch Unternehmer, die nicht der SVP angehörten, trugen zum Nein bei. Das kann sich wiederholen, wenn über das jetzt auszuhandelnde Vertragsergebnis abgestimmt wird. Deshalb müssen die Wirtschaftsverbände alles daran setzen, dass die Wirtschaft dann möglichst geschlossen und mit repräsentativen, auch persönlich überzeugenden Köpfen  auftritt und die Behauptungen der SVP und der gegnerischen Komitees überzeugend widerlegt.

Zum zweiten Punkt. Man kann die Aufgabe allzu einfach sehen: Bundesrat und Privatwirtschaft müssen den Gewerkschaften durch Verstärkung der landesrechtlichen Lohnschutzmassnahmen soweit entgegenkommen, dass sie die kommende Vorlage unterstützen. Die Überzeugung, es sei ein wichtiger Standortvorteil der Schweiz, dass ihr Arbeitsmarkt weniger reguliert sei als derjenige der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ist aber bei Arbeitgebenden und in den bürgerlichen Parteien weit verbreitet. Es ist durchaus zu erwarten, dass ein Kompromiss, der einem Teil der unternehmerischen Wirtschaft zu weit geht, diese ins Nein-Lager treibt. Es wird auch nötig sein, die Mobilisierungspotenziale der Gewerkschaften und eines gestärkten unternehmerischen Nein-Lagers zu vergleichen. Als der Bundesrat die Verhandlungen über das Rahmenabkommen abbrach, war er offenbar überzeugt, dass eine Abstimmung gegen SVP und Gewerkschaften nicht hätte gewonnen werden können. Ob eine Abstimmung gegen eine Nein-Kampagne der SVP und breiter, nicht nur gewerblicher Unternehmerkreise eher zu gewinnen ist, ist in der mehrheitlich bürgerlichen Schweiz durchaus unsicher. Die Gewerkschaften müssten in diesem Szenario wirksam für die Vorlage mobilisieren können, aber Teile ihrer Basis sind als Ausländerinnen und Ausländer nicht stimmberechtigt, und ob die Gewerkschaften dannzumal von der Vorlage so überzeugt sind, dass sie eine starke Ja-Kampagne führen, ist unsicher.

Die ablehnende Haltung der Gewerkschaften wird durch dieselbe Überzeugung erleichtert wie diejenige der bei Punkt eins erwähnten Unternehmerverbände: Es geht der Schweiz gut. Ihr Hauptproblem ist nicht Beschäftigungsmangel, sondern Fachkräftemangel. Es geht ihr besser als den meisten EU-Staaten. Dazu kommt, dass der Europäische Gewerkschaftsbund die Schweizer Gewerkschaften darin bestärkte, das Rahmenabkommen abzulehnen. Nur eine längerfristige Chancen- und Risikenbeurteilung kann die Bereitschaft zu einem Vertragsabschluss fördern.

Zum dritten Punkt, Hochschulbildung und Forschung. Die Befürworter des Drittlandstatus behaupten, es wäre im Interesse der Universitäten und Fachhochschulen, wenn sie gezwungen würden, ihre Zusammenarbeitsbeziehungen zu Universitäten im EU-Raum durch solche mit aussereuropäischen Universitäten zu ersetzen, denn die Ratings der Letzteren seien viel besser. Swissuniversities, der Verband der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Universitäten, kann und muss dieser Behauptung präzis und anschaulich entgegentreten, und auch die Wirtschaftsverbände müssen dieses Thema in ihre Argumentarien aufnehmen.

Mehr dazu:

„Ein Gefühl von Unantastbarkeit bestimmt die Europapolitik der Schweiz“(Link)

„Die Grundhaltung gegenüber Europa und seinen Zukunftsperspektiven überprüfen“ (Link)

„Vielen KMU bereiten die Beziehungen Schweiz-EU schwere Sorgen“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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