Schweizer EU-Gegner setzen auf den Niedergang der EU, und damit auf den Aufstieg ihrer Gesinnungsgenossen in Mitgliedstaaten der Union. Nun müssen sie feststellen, dass die erfolgreichsten Rechtspopulistinnen, Giorgia Meloni und Marine Le Pen, keine Anstalten machen, ihre Länder aus der EU zu führen. Meloni machte sogar auf Partnerschaft mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. In Deutschland steht Höcke, der Mann, der wörtlich den Wunsch äusserte, dass die EU sterbe, vielleicht an der Schwelle zu Regierungsmacht, aber auf Ebene Bundesland. In Österreich könnte EU-Gegner Herbert Kickl Bundeskanzler werden, aber Viktor Orban, der dann sein gegebener europapolitischer Partner wäre, wurde soeben in der Europawahl geschwächt. Auch in Polen misslang den Nationalkonservativen die Revanche gegen den EU-loyalen Ministerpräsidenten Donald Tusk. „Die Osteuropäer sollten in der EU mehr zu sagen haben“, folgert Andreas Ernst in der NZZ aus der drohenden Schwächung der Achse Frankreich-Deutschland und der neuesten Entwicklung in Osteuropa (11.6.24, Link).
Für die schweizerische Europapolitik ist aber nicht nur diese Momentaufnahme relevant. Längerfristig stellt sich die Frage: Wie werden sich rechtspopulistische Regierungen, wie wird sich zum Beispiel eine durch das Rassemblement National geführte französische Regierung gegenüber den Ansprüchen des „Sonderfalls Schweiz“, zum Beispiel auf Schutz vor Einwanderung, verhalten? Theoretisch und ideell mag sie Sympathie für die in der Schweiz dominante Haltung zur europäischen Integration haben. Aber nationalistische Parteien nehmen die Interessen der eigenen Nation rigoros wahr – auch gegenüber einem Land wie der Schweiz. Eine Stabilisierung der bilateralen Vertragsbeziehungen der Schweiz mit der EU bleibt auch deshalb in unserem Landesinteresse erstrebenswert.
Die Schweiz wird vielleicht eine interessante Erfahrung im Europarat machen: Mit ihren „Stellungnahmen“ fordern der Ständerat und morgen Mittwoch, 11.6.24, wohl auch der Nationalrat vom Bundesrat, beim Ministerkomitee des Europarates gegen die Auslegung und richterliche Rechtsfortbildung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu protestieren und deren Eindämmung zu veranlassen.* Diese „Stellungnahmen“ binden den Bundesrat nicht. Aber wenn er in ihrem Sinne tätig würde, müsste er sich von Anfang an um Unterstützung durch andere Mitgliedstaaten des Europarates bemühen. Wer käme in Frage? Grossbritannien? Ungarn? Und würden andere Mitgliedstaaten Widerstand leisten?
* Mehr dazu bei „Unser Recht“: „Nach dem Klima-Urteil des EGMR: Der Schutz der Menschenrechte darf nicht geschwächt werden“ (Link).