Die Nichtverlängerung der Börsenäquivalenz sorgte in der Schweiz für Empörung: Die EU wende ohne sachliche Gründe, willkürlich, ein Druckmittel an, um die Schweiz zum Abschluss des Institutionellen Rahmenabkommens zu drängen.
Und jetzt dies: „Brüssel will Forschende aus der Schweiz, Grossbritannien und Israel von EU-Forschungsprogrammen ausschliessen, die für die Zukunft als strategisch wichtig gelten. (…) Und dies unabhängig von der Diskussion um das Rahmenabkommen mit der EU. “ (Link)
Der vertraglich basierte, entwicklungsfähige Bilateralismus ermöglichte der Schweiz einen besseren Zugang zu den Märkten und Kooperationen der EU, als er einem Drittstaat, auf der blossen Grundlage von Freihandelsverträgen, sonst gewährt wird. Nun macht sich die Schweiz auf den Weg zu einem solchen Drittstaat.
Das Beispiel Impfpass lässt erkennen, dass es nicht einfach ist, vorherzusehen, in welchen Bereichen die Schweiz infolge des Scheiterns des Institutionellen Rahmenabkommens Nachteile erfahren wird. Nicht ganz auszuschliessen ist vielleicht noch die denkbare Erklärung, dass die EU bei ihrem Impfpass-Entscheid auf die noch laufenden, wenn auch innenpolitisch aussichtslos gewordenen Gespräche über das Rahmenabkommen Rücksicht nehmen wollte.
Es ist wohl realistisch, davon auszugehen, dass die EU desto eher vom Grundsatz der Drittstaatenbeziehung abweichen wird, je stärker es in ihrem Interesse ist. Das Beispiel Forschungsprogramme bestätigt anderseits, dass der Bilateralismus die Nichtmitgliedschaft nicht vollständig hätte kompensieren können, auch nicht mit dem Rahmenabkommen. Es bleibt aber zu hoffen, dass die EU ihr Interesse an Forschungskooperation mit der Schweiz noch aufwertet.