Link zum Interview, das am 2. März 2020 unter dem Titel „Es fehlt der Anreiz, mehr zu tun als unbedingt nötig“ in der NZZ erschien.
Christine Kaufmann ist Vorsitzende des Ausschusses für verantwortungsvolle Unternehmensführung bei der OECD, Professorin für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht an der Universität Zürich (UZH) und Präsidentin des Leitungsausschusses des Zentrums für Menschenrechte der UZH.
Auszug:
„Es braucht für die Unternehmen also verbindliche Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln, wie sie etwa die Konzernverantwortungsinitiative verankern will?
Kaufmann: Man muss unterscheiden. Es ist unbestritten, dass Unternehmen alle möglichen Auswirkungen ihrer Tätigkeit im Blick haben müssen – nicht nur einzelne Menschenrechtsprobleme wie z. B. Kinderarbeit – und die Prioritäten dort setzen müssen, wo die Risiken am grössten sind. Anschliessend sollen sie Bericht erstatten, wie sie mit diesen Risiken umgehen. Ein Unternehmen wird aber nie alle Verstösse, auch von kleinsten Sublieferanten in der gesamten Lieferkette, erkennen können. Könnte es dafür in der Schweiz zur Rechenschaft gezogen werden, würde man ihm deshalb eine Verantwortung aufbürden, die es in guten Treuen gar nicht wahrnehmen kann. Das macht die Konzernverantwortungsinitiative zwar nicht, die vorgesehene umfassende Haftung, die auch alle wirtschaftlich abhängigen Zulieferer einschliesst, geht aber sehr weit.
Der Gegenvorschlag des Nationalrats will diese Haftung einschränken.
Kaufmann: Richtig. Er fordert von den Unternehmen eine Sorgfaltsprüfung, welche ebenfalls die gesamte Lieferkette abdeckt. Aber die Unternehmen haften nur dort, wo sie auch Einfluss nehmen können. Der Gegenvorschlag geht also viel weniger weit als die Initiative. Eingeschlossen sind nur die Tochterfirmen, soweit ein Unternehmen diese rechtlich tatsächlich kontrolliert.
Kaufmann:
Die Schweiz droht also nicht zu einem Eldorado der internationalen Klageindustrie zu werden, wenn der Gegenvorschlag angenommen wird?
Nein. Natürlich wird das System zu Beginn getestet werden. Spätestens nach ein, zwei Gerichtsfällen wird aber klar sein, dass dies kein lukratives Geschäft ist. Insbesondere der amerikanischen Klageindustrie wird der Anreiz fehlen, Klagen einzureichen. Die Schadensummen und Streitwerte sind dafür schlicht zu klein.“
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Die Wirtschaftsverbände sind überzeugt, an der Urne die Konzernverantwortungsinitiative auch ohne griffigen Gegenentwurf zur Ablehnung zu bringen. Es ist aber damit zu rechnen, dass den Stimmberechtigten die Übergriffe auf Menschenrechte und Umwelt, die zur dieser Initiative Anlass gaben, in Erinnerung gerufen werden. Und leider ist durchaus möglich, dass ein neuer Fall in den Abstimmungskampf platzt. Nicht die Anwendung schweizerischer Rechtsauffassungen auf Schädigungen in Entwicklungsländern wird dann als „kolonialistisch“ erscheinen, sondern das rücksichtslose Verhalten der Verantwortlichen.
Die Stimmberechtigten werden sich entscheiden müssen, ob sie, wie schon anderen Volksinitiativen, trotz gewisser Mängel auch der Konzernverantwortungsinitiative zustimmen, in der berechtigten Erwartung einer vernünftigen Umsetzung und einer bewährten haftpflichtrechtlichen Gerichtspraxis. Die Siegesgewissheit der Gegnerschaft wirkt übermütig.