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Denkmäler bezeugen zeitgebundene Werthaltungen von Führungsschichten

Denken wohl Behörden oder Herrscher, die ein Denkmal errichten lassen, daran, dass ihre Wertung der Person, die sie ehren, später einmal umstritten sein wird oder gar mehrheitlich abgelehnt wird? Wer eine Person in einem Denkmal ehrt, müsste bejahend vorwegnehmen, dass diese später anders beurteilt wird. Die Beseitigung eines Denkmals kann als Teil einer notwendigen Debatte über die Bedeutung vergangener Taten für Gegenwart und Zukunft eine diskussionswürdige Forderung sein. Sie kann ergänzt werden durch neue und neuartige Denk-Anregungen im öffentlichen Raum, wie die „Stolpersteine“, die in Städten Deutschlands und anderer Länder an Opfer des Holocausts und anderer Nazi-Verfolgungen erinnern.

„Am besten würden wir gar keine Denkmäler aufstellen“, findet Luzi Bernet, Chefredaktor der „NZZ am Sonntag“ (Link zum Artikel). Statuen und Denkmäler zu köpfen oder zu beschädigen, sei aber „überzogen und geschichtsblind“: „Wir müssten sie ­aushalten können, akzeptieren, dass Menschen, die Grosses geleistet haben, womöglich fragwürdige Charaktere gewesen sind. Wer ihre Denkmäler abwracken, aus dem Stadtbild verbannen und damit aus dem kollektiven Gedächtnis löschen will, tut das Gegenteil dessen, was angebracht wäre: sich nämlich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen, sich an ihr zu reiben, zu diskutieren, zu streiten.“

Zum Vorschlag, sie in ein Museum zu stellen, meint Bernet: „Es ist ein sehr pädagogisches, wenn nicht reichlich paternalistisches Verständnis von Geschichtsvermittlung, wenn nur unter Aufsicht und im geschützten Rahmen sichergestellt werden kann, dass alle relevanten Informationen auch wirklich ankommen und das vermeintlich Richtige kommuniziert wird. Freiheitliche Erinnerungskultur sieht anders aus.“

Es gibt eine Geschichte des Denkmalstürzens. Solche Taten sind auch in Sammlungen bedeutender Pressefotografie eingegangen. Man kann und sollte diese Geschichte strukturieren. Es scheint klare und krasse Fälle zu geben. Wer hatte etwas dagegen, wenn Hitler und Stalin beseitigt wurden? Es kann aber auch problematische Fälle geben, in denen die „Gnade der späten Geburt“ zu Selbstgerechtigkeit verführt.

Wenn eine Bevölkerungsgruppe – wie derzeit die Nachfahren und Nachfahrinnen afrikanischer Sklavinnen und Sklaven – keine Ehrungen mehr sehen will für Mächtige, die eine Hauptverantwortung für ihre Peinigung und Diskriminierung, in diesem Fall für die Sklaverei tragen, ist dies verständlich. Hätte man sich früher und ernsthafter auf diese Diskussion eingelassen, käme es jetzt vielleicht nicht zu eigenmächtigen Handlungen.

Erinnerung im öffentlichen Raum an gegenwartsrelevante Geschichte sollte gefördert werden. Zwei Beispiele:

Von Deutschland ging die Bewegung aus, die mit „Stolpersteinen“ an Opfer des Holocausts und anderer Nazi-Verfolgungen erinnert. In der Schweiz gibt es erst wenige „Stolpersteine“. („Erste Stolpersteine in der Schweiz“, NZZ 5.9.13.)

Die Gesellschaft zu Fraumünster, die Zürcher Frauenzunft, bringt  Gedenktafeln an Häusern an, um an Frauen zu erinnern, welche die Frauenemanzipation voran brachten, indem sie sich selber befreiten und durch Leistungen beeindruckten.

Wenn man Vorfahrinnen und Vorfahren ehrt, muss man akzeptieren, dass deren Denken und Handeln zeitgebunden war. Vielleicht engagierte sich nicht jede Zürcherin, die für sich selber und andere Frauen mehr Freiheit beanspruchte und errang, auch gegen den Sklavenhandeln und für die Niederlassungsfreiheit und Gleichberechtigung der Juden.

Verdiente Vorfahren zu ehren, die auch Haltungen einnahmen, die wir heute ablehnen, ist vertretbar. Ich ziehe eine Grenze dort, wo jemand aktiv Bemühungen bekämpfte, die wir heute positiv bewerten, wie Martin Luther, der nicht nur zeitungeistig die Verfolgung und Tötung angeblicher Hexen forderte, sondern auch voraufklärerischen Denkern entgegentrat, die sich gegen diese schrecklichen Taten wandten. Ich gehe nicht soweit,  die Beseitigung von Luther-Denkmälern – und auch nicht des Zwingli-Denkmals, trotz der Schattenseiten, die auch er hatte – zu fordern, aber man muss die aktive Auseinandersetzung mit diesen Schattenseite fördern, wie ich es vor einigen Jahren in einer Ausstellung „Luther und die Hexen“ in Rothenburg ob der Tauber erlebte.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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