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COVID-19: Zum vorläufigen Verzicht auf gesamtschweizerische Massnahmen.

Wieder einmal ist festzustellen, dass Bundesratsbeschlüsse durch den federführenden Departementschef und durch das Kollegium gemeinsam verantwortet werden. Das soll keine Verteidigung Bundesrat Bersets sein, aber ein Hinweis darauf, dass auch jedes andere Mitglied des Bundesrates die Möglichkeit hatte, gesamtschweizerische Massnahmen zu beantragen und für solche zu stimmen.

Dass sich die Lage in der Schweiz derjenigen in Deutschland und Österreich annähert, dürften alle Regierungsmitglieder mitbekommen haben, und dass man nicht gleich zum Lockdown gehen muss, sondern zum Beispiel G 2 oder vermehrtes Home Office verordnen müsste, auch.

Für einmal machten die Maulwürfe nichts über die Meinungen, Anträge und Stimmverhalten im Bundesrat bekannt, sodass anzunehmen ist, dass Bundesrat Berset nicht überstimmt wurde. Diejenigen, die ihn überstimmt hätten, wären wohl stolz darauf, und ihre Verbindungsleute zu den Medien hätten es deshalb wahrscheinlich bekannt gemacht. Aber sicher ist auch das nicht. Vielleicht sind sie einfach für einmal nicht so stolz…

Ich teile die Kritik am Verzicht auf Bundesmassnahmen. Aber er hat einen interessanten Aspekt: Er rückt die Kantonsregierungen ins Licht. Wie werden sie sich nach dem kommenden Abstimmungswochenende verhalten? Wird es Kantone geben, die das Covid-19-Gesetz ablehnen – und was wagen deren Regierungen dann noch?

Bundesmassnahmen sind wohl eine Frage der Zeit.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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