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COVID-19: Zum vorläufigen Verzicht auf gesamtschweizerische Massnahmen.

Wieder einmal ist festzustellen, dass Bundesratsbeschlüsse durch den federführenden Departementschef und durch das Kollegium gemeinsam verantwortet werden. Das soll keine Verteidigung Bundesrat Bersets sein, aber ein Hinweis darauf, dass auch jedes andere Mitglied des Bundesrates die Möglichkeit hatte, gesamtschweizerische Massnahmen zu beantragen und für solche zu stimmen.

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