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Bundesrat: Ist die Vertraulichkeit des Vorverfahrens und des Stimmverhaltens noch haltbar?

Bei wichtigen Geschäften kommt es sowieso aus. Das Indiskretionen-Management floriert. Zwar wäre Vertraulichkeit gut für die Qualität der Regierungsarbeit, weil sie Meinungsaustausch, Verhandlungen und Positionsänderungen ohne Gesichtsverlust ermöglicht. Aber Player, auf die es ankommt, sind nicht daran interessiert: Journalistinnen und Journalisten, politische Stäbe von Bundesrätinnen, Bundesräten und Parteien – und durchaus auch Konsumentinnen und Konsumenten der Medien. Ein Beispiel.

„Berset will Gastro-Lockdown bis Ende Februar“, melden die Tamedia-Zeitungen am 5.1.2021:

„Einen entsprechenden Vorschlag hat Berset in eine verwaltungsinterne Ämterkonsultation geschickt. Das zeigen Recherchen dieser Zeitung. Der Gesamtbundesrat soll am Mittwoch entscheiden.

Gemäss zuverlässigen Quellen kommt das Departement Berset in seinen verwaltungsinternen Papieren zum Schluss, dass sich die Corona-Zahlen in den letzten Wochen nicht entscheidend verbessert hätten. (…)

Berset geht aber noch weiter: Er will das Land auf eine wei tere Verschlimmerung der Situation vorbereiten. Für entsprechende Ängste sorgen unter anderem die neuen Virusmutationen aus Grossbritannien und Südafrika, die sich derzeit auch in der Schweiz verbreiten.

Darum schlägt Berset vor, dass der Bundesrat bereits an diesem Mittwoch ein noch schärferes Massnahmenpaket skizzieren soll. Dieses würde der Bundesrat in eine Vernehmlassung bei den Kantonen schicken. Auf diese Weise will er sich vorbereiten, das neue Massnahmenpaket an seiner übernächsten Sitzung vom 13. Januar sofort in Kraft setzen zu können – sofern die dannzumalige Pandemiesituation es erfordert. (…)“

Dann folgen die Einzelheiten dieses Massnahmenpakets.

Von den Reaktionen der anderen Departemente werde es abhängen, ob Berset seine Ideen dem Bundesrat beantragen oder ob er sich angesichts der Mehrheitsverhältnisse gezwungen sehen werde, „bereits vor der Sitzung zurückzukrebsen“.

*

Recherche? Ein stolzes Wort. Aber die Recherche kann nur darin bestehen, dass man in der Verwaltung eine Person gefunden hat, die sich über die Vertraulichkeit der Ämterkonsultation hinwegsetzte. Oder dass jemand aus einem politischen Stab aus eigenem Antrieb das Dokument zum Journalisten brachte, weil die Veröffentlichung im Interesse seines Bundesrats, seiner Bundesrätin, und der Partei ist. Recherche – wirklich?

„Zurückzukrebsen“: Ein erbärmliches Wort für einen Entscheid, der vernünftig und nötig sein kann. Ein Entscheid, der nicht leichter fällt, wenn die Häme schon vorab kommt.

Ein anderes Mal kann es ein anderes Mitglied der Landesregierung treffen. Sicher den Aussenminister, wenn es ums Institutionelle Rahmenabkommen geht. Jede Partei, und jeder parteinahe Bundesratsstab, – und ja, auch die Öffentlichkeit – wird daran interessiert sein, dass bekannt wird, wie sich die Mitglieder der Regierung verhalten.

*

Wenn das offenbar übermächtige Bedürfnis, Vorverhandlungen und Stimmverhalten bei wichtigen Bundesratsgeschäften zu kennen, nur durch Maulwürfe und aktive Indiskretionen-PR befriedigt werden kann, kann dies auch zu permanenten, problematischen Beziehungen zwischen Journalisten und Mitwirkenden an den Bundesratsgeschäften führen: Du gibst mir immer mal wieder vertrauliche Informationen weiter – und ich schone oder fördere deinen Chef, deine Chefin.

Konkordanz und Kollegialitätsprinzip sind ohnehin im Zerfall begriffen. Ein Übergang zum Öffentlichkeitsprinzip für Vorverfahren und Stimmverhalten im Bundesrat dürfte deshalb durchaus geprüft werden.

Siehe auch:

„Für die Corona-Massnahmen ist der Gesamtbundesrat zuständig.“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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