Erstens: Ich bekunde den so Angegriffenen höchsten Respekt für ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für das verfassungsmässig und demokratisch Gebotene einzustehen.
Zweitens: In dieses Bild gehören auch die Vorwürfe des Demokratieverrats und Landesverrats gegen BefürworterInnen der Bilateralen III. Landesverrat wird zeitgeschichtlich mit der Todesstrafe assoziiert, sodass diese Vorwürfe bei einem Teil der Adressaten als Aufrufe zu Gewaltanwendung wirken können.
Drittens: Die Polemiker müssen damit rechnen, sich nicht nur mit denen anzulegen, die sie angreifen, sondern – selbst wenn der Nein-Anteil im Vergleich mit den aktuellen Umfrageergebnissen noch steigen sollte – mit mindestens einer knappen Hälfte der Stimmberechtigten. Sollte die Abstimmungsvorlage Bilaterale III das Volksmehr erreichen, aber am Ständemehr scheitern, müssen sie mit heftigen Reaktionen aus der missachteten Volksmehrheit rechnen.
Viertens: Leider ist es aber wohl schon so, dass sich die bevorstehenden nationalen Wahlen auf das Verhalten einiger Mitglieder der eidgenössischen Räte auswirken. Vor allem solche Bürgerliche, die zu Majorzwahlen antreten wollen, und ihre Parteileitungen befürchten, von der SVP nicht unterstützt oder gar bekämpft zu werden, wenn sie jetzt das Erfordernis des Ständemehrs ablehnen. Einige werden deshalb wohl sogar davor zurückschrecken, sich für die Bilateralen III auszusprechen. Und kantonale Wirtschaftsverbände pflegen von den bürgerlichen Kantonalparteien den Schulterschluss mit der SVP zu verlangen…