Aus dem Bericht des Deutschlandfunks vom 8.11.19:
„Im Zuge der Überarbeitung des Grundgesetzes 1994 wurde zwar das Merkmal der Behinderung aufgenommen, das Merkmal der sexuellen Identität fand jedoch seinerzeit nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.“
Aus dem Bericht des „Tagesspiegels“:
„Nach den Worten des Abgeordneten Jens Brandenburg (FDP) „zeigt die politische Radikalisierung in Deutschland und weltweit, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“. Der Gesetzgeber dürfe deshalb am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität keinen Zweifel lassen. Ähnlich äußerte sich Doris Achelwilm (Linke): „In Deutschland, in Europa und weltweit nehmen bei allen Errungenschaften reaktionäre Bestrebungen zu, die auf die Rechte von LGBTIQ* zielen. Deshalb braucht der Schutz sexueller Identität Verfassungsrang.““