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Schutz der sexuellen Identität: Starke historische Begründung für leider zeitgemässe Verfassungsrevision

70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes solle auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe ausdrücklich geschützt werden. Mit dieser Begründung beantragen FDP, Grüne und Linke die Aufnahme der „sexuellen Identität“ als weiteres Merkmal in das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.

Aus dem Bericht des Deutschlandfunks vom 8.11.19:

„Im Zuge der Überarbeitung des Grundgesetzes 1994 wurde zwar das Merkmal der Behinderung aufgenommen, das Merkmal der sexuellen Identität fand jedoch seinerzeit nicht die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag.“

Aus dem Bericht des „Tagesspiegels“:

„Nach den Worten des Abgeordneten Jens Brandenburg (FDP) „zeigt die politische Radikalisierung in Deutschland und weltweit, wie zerbrechlich vermeintlich selbstverständliche Minderheitenrechte sein können“. Der Gesetzgeber dürfe deshalb am verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität keinen Zweifel lassen. Ähnlich äußerte sich Doris Achelwilm (Linke): „In Deutschland, in Europa und weltweit nehmen bei allen Errungenschaften reaktionäre Bestrebungen zu, die auf die Rechte von LGBTIQ* zielen. Deshalb braucht der Schutz sexueller Identität Verfassungsrang.““

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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