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Schweiz-EU: Wenn es eine Volksinitiative braucht…

Das Initiativrecht ist kein Privileg der Abschotter und Abschotterinnen. Sonst wäre der Beitritt der Schweiz zur UNO nicht durch die Annahme einer Volksinitiative herbeigeführt und die Staatsvertragsinitiative der AUNS nicht hochkant verworfen worden. Aber wenn es sich bestätigt, dass es eine Volksinitiative braucht, um den ungehinderten Zutritt zu kontinentaleuropäischen Märkten und die Mitwirkung der Schweiz an der europäischen Forschungskooperation zu sichern, ist dies kein Ruhmesblatt für das politische System unseres Landes.

Leider wurde es nötig, eine solche Initiative vorzubereiten (Link zum SRF-Bericht). Wenn sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats nicht durchsetzen kann und der Bundesrat die Verhandlungen abbricht oder sonstwie scheitern lässt, muss eine Volksinitiative bereitstehen.

Wenn es wirklich soweit kommt, dass die Volksinitiative ergriffen werden muss, wird die Schweiz zum Zeitpunkt der Volksabstimmung Auswirkungen der Entwicklung zum blossen Drittstaat erfahren haben. Der Bundesrat verweigert den Einblick in die Zusammenstellung der Nachteile – kein gutes Zeichen! Aber es genügt, die offene Sprache aus Industrie und Forschung zu hören.

Diese Erfahrungen wird auch die Gegenseite zu nutzen versuchen. Empörungsbewirtschafter werden jedesmal aufheulen, wenn die EU ein Drittlandprinzip auf die Schweiz anwendet. Aber die Voraussetzungen, solcher Stimmungsmache wirksam entgegenzutreten, sind intakt. Zwar ist es einer grossen Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wohl ausserhalb der EU, aber das klare Nein zur Kündigungsinitiative hat gezeigt, dass vertraglich abgestützte bilaterale Beziehungen ebenfalls dem Willen einer Mehrheit entsprechen.

In der Schweiz müssen die wichtigsten Entscheide an der Urne gefällt werden, und die europapolitische Weichenstellung, um die es jetzt geht, gehört zu den wichtigsten Entscheiden. Besser wäre eine Abstimmung aufgrund einer Behördenvorlage, aber wenn uns diese verweigert wird, eben über eine Volksinitiative.

Mehr dazu:

„Markus Notter: ‚Jetzt muss das Volk beim Rahmenvertrag mitreden'“ (Link)

„Das Rahmenabkommen und die Stärke der direkten Demokratie“ (Link)

„Die Schweiz ist stolz auf die direkte Demokratie – aber über die Europa-Weichenstellung soll die Regierung entscheiden“ (Link)

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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