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Antisemitische Gaza-Kundgebungen: Hat Deutschland den „Nie wieder!“-Anspruch verloren?

Deutschland solle „aufhören, sein feierliches «Nie wieder!» im Munde zu führen“, fordert Alexander Kissler, Mitglied der Berlin-Redaktion der NZZ (17.5.21). Anlass ist, dass deutsche Behörden antisemitische Kundgebungen muslimischer Eingewanderter zum Gaza-Krieg zugelassen haben und nicht dagegen vorgegangen sind.

Klar ist, dass die Jüdinnen und Juden in Europa vor muslimischem Antisemitismus – wie vor rechtsextremem – geschützt werden müssen. Weniger klar ist, wie man dies wirksam und nachhaltig tut.

Der NZZ-Kommentator geht offensichtlich davon aus, dass die deutschen Behörden diese Aufgabe gar nicht erfüllen wollen, denn für ihn ist die Lösung klar: Verbot und Durchgriff. Und dann wohl: Möglichst viele Ausschaffungen – wen und wenn man denn ausschaffen kann.

Gut möglich, dass die deutschen Behörden dort ankommen werden. Aber das Bemühen um Deeskalation und Überzeugungsarbeit ist noch keine Absage an das „Nie wieder!“

Beiläufig stellt der Kommentator die rhetorische Frage: „Warum steht die deutsche Aussenpolitik an der Seite Teherans, obwohl das iranische Regime den Terror der Hamas gegen Israel finanziert?“ Die deutsche Regierung steht nicht „an der Seite Teherans“, wenn sie sich für den Fortbestand des Nuklearabkommens einsetzt. Dieses Abkommen wurde geschlossen als Massnahme zur Eindämmung der Gefahren, die vom Iran ausgehen. Aber es geht dem Autor ja darum, Deutschland den Anspruch abzusprechen, für „Nie wieder!“ einzustehen. Zu diesem Zweck scheint keine Behauptung zu abwegig.

„Nie wieder!“ ist eine deutsche und europäische Selbstverpflichtung. Dahin zu arbeiten, dass sich dieser Verpflichtung auch muslimische Eingewanderte anschliessen, ist eine Aufgabe, und keine einfache. Diese Menschen sollten sich mit den Verbrechen des Nationalsozialismus befassen, und vor allem müssen sie sowohl mit Überzeugungsarbeit als auch mit Druck dazu geführt werden, in den Jüdinnen und Juden, mit denen sie in Deutschland und anderen Ländern zusammenleben, Angehörige desselben Volkes und nicht die Feinde im Palästinakonflikt zu sehen. Ein Thema für eine Qualitätszeitung.

Link zum Kommentar von Alexander Kissler.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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