Newsletter „Unser Recht“ #1 August 2019:
Der Geist scheint aus der Flasche zu sein: Die Forderungen nach Nichtwiederwahl von Mitgliedern des Bundesgerichts wegen politisch missliebiger Urteile haben die Diskussion über die Bestellung des obersten Gerichts und die Abhängigkeit der Richterinnen und Richter von Parteien neu entfacht, und die Justiz-Initiative gewinnt an Aufmerksamkeit.
Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter nimmt unter dem Titel „Unabhängigkeit der Gerichte ist zu respektieren“ Stellung (Medienmitteilung vom 2.8.2019):
„Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) zeigt sich besorgt über die Abwahldrohungen von Exponenten verschiedener politischer Parteien gegenüber einem amtierenden Mitglied des Bundesgerichts.
Die SVR-ASM erinnert daran, dass die Unabhängigkeit der Gerichte zu den Fundamenten des schweizerischen Rechtsstaates gehört. Sämtliche Gerichte in der Schweiz sind, wie die Verfassung ausdrücklich festhält, in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. Diese Unabhängigkeit der Gerichte und damit die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind zu respektieren. Wohl dürfen Urteile von Gerichten diskutiert und kritisiert werden. Inakzeptabel ist es indessen, bei politisch unliebsamen Urteilen mit der Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richtern zu drohen.
Die aktuelle Diskussion zeigt erneut die Probleme auf, welche das System der periodischen Wiederwahl von Richterinnen und Richter mit sich bringt und auf welche die SVR-ASM bereits mehrfach aufmerksam gemacht hat. Als Alternative bietet sich insbesondere die einmalige Wahl mit der Möglichkeit der Amtsenthebung bei triftigen Gründen an, wie sie der Kanton Freiburg kennt.“
http://www.svr-asm.ch/de/index_htm_files/2019-08-02%20Medienmitteilung%20SVR-ASM.pdf
Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli kommentiert in der Zeitschrift für Schweizerisches Recht (138 2019 I Heft 3, S. 269 ff.) die Justiz-Initiative. Er kommt zum Schluss, dass es zu begrüssen wäre, „wenn das Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen und für dessen Umsetzung gleichzeitig einen Gesetzesentwurf ausarbeiten würde“.
„Ein durch die einmalige Wahl charakterisiertes Wahlverfahren, kombiniert mit einem Abberufungsverfahren, und die Evaluation der Kandidaten und Kandidatinnen und die daraus resultierende Wahlempfehlung durch eine unabhängige Kommission würde die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes optimal gewährleisten“, stellt Raselli als Fazit fest. „Die Richterwahlen würden damit auch in dem Sinne entpolitisiert, als nicht parteigebundene Kandidaten und Kandidatinnen gleiche Chancen hätten wie die einer politischen Partei zugehörigen. Denn ohne Not könte sich das Parlament von den Empfehlungen der Fachkommission nicht distanzieren.“ (S. 282)
Die Bestimmung der Mitglieder des Bundesgerichts durch das Los sei jedoch der falsche Weg. Sie verkenne, „dass es sich bei der Wahl der Richter und Richterinnen um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt handelt, der nicht dem Zufall überlassen werden darf.“ (S. 282 f.)
„(…) l’idée de tirer au sort les membres du Tribunal fédéral (…) peut sembler séduisante; toutefois, elle ne reconnaît pas que l’élection des juges est un acte étatique hautement responsable qui ne doit pas être laissé au hasard.“ (p. 283)
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