Sie befinden sich hier:

Gewaltenteilung in Frage gestellt – was tun?

Attacken auf die richterliche Unabhängigkeit ziehen Aufmerksamkeit auf die Justiz-Initiative.

Newsletter „Unser Recht“ #1 August 2019:

Der Geist scheint aus der Flasche zu sein: Die Forderungen nach Nichtwiederwahl von Mitgliedern des Bundesgerichts wegen politisch missliebiger Urteile haben die Diskussion über die Bestellung des obersten Gerichts und die Abhängigkeit der Richterinnen und Richter von Parteien neu entfacht, und die Justiz-Initiative gewinnt an Aufmerksamkeit.

Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter nimmt unter dem Titel „Unabhängigkeit der Gerichte ist zu respektieren“ Stellung (Medienmitteilung vom 2.8.2019): 

„Die Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR-ASM) zeigt sich besorgt über die Abwahldrohungen von Exponenten verschiedener politischer Parteien gegenüber einem amtierenden Mitglied des Bundesgerichts. 

Die SVR-ASM erinnert daran, dass die Unabhängigkeit der Gerichte zu den Fundamenten des schweizerischen Rechtsstaates gehört. Sämtliche Gerichte in der Schweiz sind, wie die Verfassung ausdrücklich festhält, in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet. Diese Unabhängigkeit der Gerichte und damit die Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind zu respektieren. Wohl dürfen Urteile von Gerichten diskutiert und kritisiert werden. Inakzeptabel ist es indessen, bei politisch unliebsamen Urteilen mit der Nichtwiederwahl von Richterinnen und Richtern zu drohen. 

Die aktuelle Diskussion zeigt erneut die Probleme auf, welche das System der periodischen Wiederwahl von Richterinnen und Richter mit sich bringt und auf welche die SVR-ASM bereits mehrfach aufmerksam gemacht hat. Als Alternative bietet sich insbesondere die einmalige Wahl mit der Möglichkeit der Amtsenthebung bei triftigen Gründen an, wie sie der Kanton Freiburg kennt.“

http://www.svr-asm.ch/de/index_htm_files/2019-08-02%20Medienmitteilung%20SVR-ASM.pdf

Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli kommentiert in der Zeitschrift für Schweizerisches Recht (138 2019 I Heft 3, S. 269 ff.) die Justiz-Initiative. Er kommt zum Schluss, dass es zu begrüssen wäre, „wenn das Parlament einen Gegenvorschlag zur Initiative vorlegen und für dessen Umsetzung gleichzeitig einen Gesetzesentwurf ausarbeiten würde“.

„Ein durch die einmalige Wahl charakterisiertes Wahlverfahren, kombiniert mit einem Abberufungsverfahren, und die Evaluation der Kandidaten und Kandidatinnen und die daraus resultierende Wahlempfehlung durch eine unabhängige Kommission würde die Unabhängigkeit des Bundesgerichtes optimal gewährleisten“, stellt Raselli als Fazit fest. „Die Richterwahlen würden damit auch in dem Sinne entpolitisiert, als nicht parteigebundene Kandidaten und Kandidatinnen gleiche Chancen hätten wie die einer politischen Partei zugehörigen. Denn ohne Not könte sich das Parlament von den Empfehlungen der Fachkommission nicht distanzieren.“ (S. 282)

Die Bestimmung der Mitglieder des Bundesgerichts durch das Los sei jedoch der falsche Weg. Sie verkenne, „dass es sich bei der Wahl der Richter und Richterinnen um einen höchst verantwortungsvollen Staatsakt handelt, der nicht dem Zufall überlassen werden darf.“ (S. 282 f.)

„(…) l’idée de tirer au sort les membres du Tribunal fédéral (…) peut sembler séduisante; toutefois, elle ne reconnaît pas que l’élection des juges est un acte étatique hautement responsable qui ne doit pas être laissé au hasard.“ (p. 283)

https://www.unser-recht.ch/2019/08/05/niccolo-raselli-gegenvorschlag-zur-justiz-initiative-waere-zu-begruessen/

https://www.unser-recht.ch/2019/08/05/justizinitiative-zulassungsverfahren-losverfahren-abberufungsverfahren/

Weitere Texte zum Thema:

«An der Wegscheide zwischen freier Urteilsschelte und amerikanischer Justizpolitik»

https://www.unser-recht.ch/2019/07/29/an-der-wegscheide-zwischen-freier-urteilsschelte-und-amerikanischer-justizpolitik/

René Rhinow: «Richter sind keiner Partei verpflichtet, sondern dem Recht.»

https://www.unser-recht.ch/2019/08/05/rene-rhinow-richter-sind-keiner-partei-verpflichtet-sondern-dem-recht/

«SVP-Fraktionschef: Nicht linientreue Richter sollen durch andere Partei übernommen werden»

https://www.unser-recht.ch/2019/08/05/svp-fraktionschef-nicht-linientreue-richter-sollen-durch-andere-partei-uebernommen-werden/

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Vorwirkung von Volksinitiativen?

Die Bestimmungen der Bundesverfassung (BV, Art. 139) über die Volksinitiative geben dieser keine Vorwirkung. Sollte die heftige Debatte, die im Fall der Kampfflugzeugbeschaffung geführt wird, in einen Vorstoss zur Einführung der Vorwirkung in die BV münden, würde sich ihre Zwiespältigkeit zeigen.

Weiterlesen »

Ständemehr: Von der Verfassungsdemokratie zur plebiszitären Demokratie?

Die Bundesverfassung regelt in Artikel 140 Absatz 1 litera b, für welche Entscheidungen die Regel „eine Person, eine Stimme“ nicht gilt und sich die Volksmehrheit der Mehrheit der Kantone zu fügen hat. Nun ist die Schweiz auf dem Weg, dies ins freie Ermessen des Parlaments zu stellen – ohne diese Verfassungsnorm zu ändern, obwohl sie durch Volks- UND Ständemehr legitimiert ist, und obwohl Volk und Stände die Staatsvertragsinitiative verwarfen.

Weiterlesen »

Schweizerische Bundesverfassung: Doppelt legitimiert, aber schutzlos

Die Normen der Schweizerischen Bundesverfassung sind doppelt legitimiert: Durch das Volksmehr und das Ständemehr. Umso erstaunlicher ist, dass sie überhaupt nicht vor Missachtung durch das Parlament geschützt sind. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit würde dies ändern, aber deren Einführung lehnte das Parlament mehrmals ab.

Weiterlesen »