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Bilaterale III: Sicherstellen, dass Rechtsübernahme DYNAMISCH, nicht „automatisch“ wird

Demnächst stellt der Bundesrat den Eidgenössischen Räten seine Botschaft zum Vertragspaket Schweiz-EU (Bilaterale III) zu. Von erfolgsentscheidender Bedeutung wird sein, dass das darin vorgesehene Verfahren für die Rechtsübernahme mit der direkten Demokratie vereinbar ist. In einem Leserbrief in der NZZ vom 11.3.26 konnte ich mich hierzu äussern.

Unter dem Titel „Dynamische Rechtsübernahme“ veröffentlicht die NZZ am 11.3.26 diesen Leserbrief, den ich als Präsident von UNSER RECHT einsandte:

Die Gegnerschaft des Vertragspakets Schweiz – EU (Bilaterale III) behauptet, bei dessen Annahme werde die Rechtsübernahme oft keine dynamische, sondern eine automatische sein. Dies sei unvereinbar mit der direkten Demokratie («Das grosse Streitgespräch zur Schweiz und der EU», NZZ 21. 2. 26).

Mit Worten von Oliver Zimmer im Doppelinterview mit André Holenstein: «Die Integrationsmethode, die im neuen Vertragspaket vorgesehen ist, ermöglicht eine dynamische Rechtsübernahme, bei der EU-Rechtsakte in bestimmten Binnenmarktbereichen direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung werden. Und zwar ohne zwingende nationale Gesetzesänderungen.»

Die Verträge geben der Schweiz das Recht, eine Rechtsübernahme abzulehnen. Bundesrat und Parlament müssen die Möglichkeit, von diesem Recht Gebrauch zu machen, organisatorisch und verfahrensmässig sicherstellen. Im Vernehmlassungsverfahren wurde dies vielfach gefordert. Zum Beispiel fasst der Verein «Unser Recht» seine Vernehmlassung so zusammen: «Für den Fortbestand direktdemokratischer Rechtsetzung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz möglichst frühzeitig am EU-Gesetzgebungs- und im Integrationsverfahren mitwirkt. ‹Unser Recht› verlangt deshalb, diese Mitwirkung vorzubereiten (. . .). Durch eine aufmerksame, aktive Interessenwahrung und Ausübung ihrer Rechte hat es die Schweiz in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Rechtsübernahme dynamisch ist und nicht, wie die Gegnerschaft behauptet, automatisch.»

Der Bundesrat erklärt in seiner Medienmitteilung über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens, er sei «bestrebt, bei den institutionellen Elementen, insbesondere dem Decision-Shaping und der dynamischen Rechtsübernahme, für grösstmögliche Transparenz zu sorgen und die innerstaatlichen Prozesse klar zu definieren». Sodann wird man die Botschaft des Bundesrates daraufhin überprüfen, und dann ist es am Parlament, überzeugend das Nötige zu tun.

Ulrich Gut, Küsnacht

Mehr dazu in der Zusammenfassung der Stellungnahme von „Unser Recht“ im Vernehmlassungsverfahren:

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Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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Ein Kommentar

  1. Das ist zu vereinfacht dargestellt und trifft den Mechanismus, der in den Abkommen ausgehandelt wurde, nicht korrekt.

    «Die Integrationsmethode, die im neuen Vertragspaket vorgesehen ist, ermöglicht eine dynamische Rechtsübernahme, bei der EU-Rechtsakte in bestimmten Binnenmarktbereichen direkt Teil der Schweizer Rechtsordnung werden. Und zwar ohne zwingende nationale Gesetzesänderungen.»

    Richtig ist – und diese Differenzierung ist mir wichtig:

    Es gibt keine automatische Rechtsübernahme. Vorgesehen ist vielmehr eine vertraglich geregelte dynamische Weiterentwicklung der Abkommen, über deren Umsetzung die Schweiz politisch entscheidet.

    Änderungen, die eine Anpassung des geltenden Schweizer Rechts erfordern würden, müssen in der Schweiz den ordentlichen politischen Prozess durchlaufen – also Bundesrat, Parlament und gegebenenfalls Referendum.

    Genau dafür existiert der Gemischte Ausschuss Schweiz–EU. Seine Aufgabe ist es, Änderungen frühzeitig zu diskutieren und Lösungen zu finden, bevor Konflikte entstehen.

    Findet der Ausschuss keine Lösung, kann bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht der EuGH angerufen werden. Dieser entscheidet jedoch nicht über Schweizer Recht, sondern nur darüber, wie EU-Recht innerhalb der EU auszulegen ist.

    Auf dieser Grundlage entscheidet der Ausschuss anschliessend über das weitere Vorgehen.

    Eine automatische Rechtsübernahme gibt es also nicht. Es handelt sich um eine vertraglich geregelte Weiterentwicklung der Abkommen mit politischer Entscheidung in der Schweiz.

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