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Vertragspaket Schweiz EU: Ein Ja mit Anforderungen

Die Gegnerschaft des Vertragspakets Schweiz-EU behauptet, die darin vereinbarte Rechtsübernahme sei nicht „dynamisch“, sondern „automatisch“. Der Verein „Unser Recht“ widerspricht im Vernehmlassungsverfahren dieser Behauptung, verlangt aber Massnahmen, die sicherstellen, dass die Schweiz rechtzeitig ihre Interessen wahrt und nötigenfalls eine Übernahme ablehnt.

Der Verein „Unser Recht“, gegründet 2007, hat den statutarischen Zweck, „für Verständnis, Achtung und Weiterentwicklung von Grundrechten, Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht im Verhältnis zur Demokratie einzutreten“ (Link).

Auszug aus dem Artikel, in dem „Unser Recht“ seine Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren über die Bilateralen III zusammenfasst (Link zum PDF mit dem vollständigen Text der Stellungnahme):

„Das Vertragspaket Bilaterale III enthält Regeln, die für die direkte Demokratie von entscheidender Bedeutung sind: Zunächst kann die Schweiz auf die dynamische Rechtsentwicklung Einfluss zu nehmen («Decision Shaping»), sodann kann sie nicht zur Übernahme neuer Normen gezwungen werden, die in der Schweiz nicht mehrheitsfähig sind. Deshalb beschränkt sich UNSER RECHT in seiner Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren nicht auf das Ja zum Vertragspaket und das Nein zum Erfordernis des Ständemehrs, sondern fordert die Sicherstellung einer möglichst frühzeitigen Beteiligung und Mitwirkung der Schweiz: Im Gesetzgebungsverfahren der EU und im Integrationsverfahren, durch Bundesrat und Parlament, mit Einbezug der Kantone, Parteien, Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie weiterer interessierter Kreise. (…)

Sicherung direktdemokratischer Rechtsetzung durch frühzeitige Einflussnahme

Kernpunkt der geplanten Verträge Schweiz – EU ist die dynamische Rechtsübernahme: Die Schweiz und die EU sollen sich auf eine beidseitige Rechtsübernahmepflicht verständigen und die Binnenmarktregelung der Dynamik der Verhältnisse laufend anpassen.

Für den Fortbestand direktdemokratischer Rechtsetzung ist von entscheidender Bedeutung, dass die Schweiz möglichst frühzeitig am EU-Gesetzgebungs- und im Integrationsverfahren mitwirkt. UNSER RECHT verlangt deshalb, diese Mitwirkung vorzubereiten: Dies muss durch den Bundesrat und teils das Parlament, direkt oder indirekt in Begleitung des Bundesrats, zudem mit Einbezug der Kantone, Parteien, Verbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie weiterer, an der Erarbeitung von Rechtsübernahmen interessierter Kreise sichergestellt werden. Durch eine aufmerksame, aktive Interessenwahrung und Ausübung ihrer Rechte hat es die Schweiz in der Hand, dafür zu sorgen, dass die Rechtsübernahme dynamisch ist und nicht, wie die Gegnerschaft behauptet, automatisch.

Die Rechtsübernahmepflicht beschränkt sich auf die Binnenmarktabkommen; sie ist kein Einfallstor für alles. Die Initiative liegt bei der EU-Kommission. Die Schweiz kann sich wehren, von Anfang an. Sie kann immer Nein sagen – auch wenn das wohl nicht oft nötig sein dürfte. Lehnt die Schweiz eine Rechtsübernahme ab, kann die EU zwar Ausgleichsmassnahmen ergreifen, doch diese sind (vertrags-) rechtlich beschränkt. Es gibt Spielraum und die Möglichkeit, die Stimmberechtigten darüber zu informieren. Die Ausgleichsmassnahmen dienen allein der Wiederherstellung des Gleichgewichts im Binnenmarkt. Sie dürfen nicht strafen, sanktionieren usw.

Massnahmen, um Demokratie in die EU-Zusammenarbeit einzubringen

Die Beteiligung der Schweiz an der Erarbeitung neuer Normen («Decision Shaping») ist das grundsätzliche Gegengewicht zur Rechtsübernahmepflicht. Die Schweizer Beteiligten sollen sich von Beginn weg bei der EU-Konsensarbeit für schweizverträgliche und referendumsfeste Lösungen engagieren, und die EU-Rechtsakte sollen die Besonderheiten der Schweiz berücksichtigen und dort breite Mehrheiten finden können.

Voraussetzung für die Beteiligung in EU-Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Information über die zu übernehmenden EU-Rechtsakte, so dass sich alle einbringen können. Angesichts der Bedeutung der Bundesverwaltung in der Vertretung der Schweiz sind deren Organisation und Führung durch den (Gesamt-)Bundesrat bedeutsam.

Die Stellungnahme von UNSER RECHT im Vernehmlassungsverfahren enthält einen zweiten Teil unter dem Titel «Rechtsübernahme und Demokratie», der diesen Zusammenhang sowie die Lösungsvorschläge und Forderungen vertiefend behandelt. Auch hierfür verweisen wir auf die beigefügte integrale Stellungnahme.

Vorverlegung des Parlamentseinflusses – Stärkung der Gesetzgebungsfunktion

Das Parlament darf nicht auf eine Zuschauerrolle am Ende des Verfahrens reduziert werden. Es soll früh in das EU-Gesetzgebungs- und Integrationsverfahren eingebunden werden, um seine Funktionen in Gesetzgebung und Aussenpolitik wahrzunehmen. Das Parlament ist Mittler zwischen Bundesrat und Volk. Es wird die Weichen zwischen Rechtsübernahmen und Ablehnung in den EU-Verfahren zu stellen oder zuhanden eines möglichen Volksentscheides vorzubereiten haben. Zudem hat das Parlament alles zu unternehmen, damit die Stimmberechtigten ohne vermeidbaren Druck von Ausgleichsmassnahmen entscheiden können; es soll sich für eine Demokratie ohne Aushöhlung engagieren.

Eine solche Vorverlegung fordert Parlament und Bundesrat zu einer intensiven Zusammenarbeit heraus. Dazu wird es neue Formen der Kooperation zwischen Parlament und Bundesrat brauchen: Erstens eine direkte Beteiligung durch eine verstärkte interparlamentarische Zusammenarbeit mit dem EU-Parlament. Zweitens eine indirekte Beteiligung durch Parlamentskommissionen, die den Bundesrat begleiten, wie sie schon zum EWR traktandiert war. Dies wäre ein zusätzlicher und attraktiver Ansatz.

Bei der Begleitung dürften erhebliche Koordinationsprobleme auftreten. Dazu bieten sich traditionelle Lösungen wie eine gemeinsame Kommission beider Räte an. Sinnvoll wird es sein, dafür die Schaffung einer Europakommission oder -Delegation zu diskutieren, wie sie andere Staaten kennen. Die Finanzdelegation oder die NEAT-Aufsichtsdelegation könnten als landesinterne Muster dienen.

EU-Zusammenarbeit und besonders eine Vorverlegung des Parlamentseinflusses erfordern personellen und zeitlichen Aufwand und verlangen nach Qualitätsarbeit. Nötig wird u.a. ein Ausbau des Parlamentsdienstes sein. Dies anzupacken, obliegt namentlich dem Parlament selbst.

Weichenstellung mit Blick auf europäische und globale Entwicklungen

Bundesrat, Parlament und Volk werden die europäischen und globalen Entwicklungen vor Augen haben, wenn sie über das Vertragspaket entscheiden. Es ist unverkennbar, dass die Bedeutung einer soliden Vertragsgrundlage der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU und ihren Mitgliedsstaaten bereits gestiegen ist und weiter steigen kann. Auch als Nichtmitglied der EU gehört die Schweiz zu einer Werte- und Interessengemeinschaft europäischer Rechtsstaaten und Demokratien.“

*

Zur Transparenz: Ulrich Gut, Redaktor des PolitReflex, ist Präsident des Vereins „Unser Recht“. Die Zusammenfassung der Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren verfasste er zusammen mit Martin Dumermuth, Titularprofessor und Lehrbeauftragter an der Universität Bern sowie Vorstandsmitglied von UNSER RECHT.

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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