Übereinstimmend versuchten in der NZZ Redaktorin Katharina Fontana und ihr Interviewpartner Professor Andreas Glaser Parlament und Kantone gegen die Vereinbarungen mit der Europäischen Union einzunehmen, die sich aus den Verhandlungen der Schweiz mit der EU ergeben können: Ihnen drohe institutionelle Schwächung (Interview in der NZZ vom 24.1.24).
Parlament und Kantone erlangen politische Gestaltungskraft durch guten Zugang der Schweiz zu den Märkten und Kooperationen Europas. Setzen sie diesen aufs Spiel, droht mittel- und langfristig eine Einbusse an Wirtschaftskraft und eine Schwächung des Forschungs- und Bildungsstandorts, und damit an Gestaltungskraft. Die Staatsebenen und ihre gewählten Behörden werden sich mehr und mehr mit Schadensbegrenzung und Schadensmilderung befassen müssen. Bei guter Wirtschaftslage und Fachkräftemangel braucht es einige Voraussicht, um der Wahrscheinlichkeit einer nachteiligen Entwicklung Rechnung zu tragen. „Ein Hochgefühl von Unantastbarkeit bestimmt die Europapolitik der Schweiz“, wurde hier noch im Juni 2023 festgestellt (Link).
Je besser die Schweiz ins freie, demokratische Europa integriert ist, je besser sie mit ihm zusammenarbeitet, desto eher kann sie sich auch Gehör verschaffen bei der Weiterentwicklung eines europäischen Rechts, das sie bekanntlich längst „autonom“ nachvollzieht. Für eine kooperative, solidarische Schweiz gibt es auch ohne Beitritt zur EU ein auszuschöpfendes Potenzial für „decision shaping“.
Was die „fremden Richter“ in Gestalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg anbelangt, hat Matthias Oesch, ordentlicher Professor für öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Zürich, ihre Zuständigkeit und deren Grenze sorgfältig dargelegt in einem neu erschienenen Buch und einem Interview, das der Verein Unser Recht mit ihm führte (Link). Die Polemik, die gegen die Zuständigkeit des EuGH geführt wird, erscheint als unberechtigt. So normal es ist, dass das schweizerische Bundesgericht schweizerisches Recht verbindlich auslegt, so normal ist es, dass der EuGH EU-Recht verbindlich auslegt.
Ja, wir wollen ein starkes Parlament, starke Kantone, lebendige direkte Demokratie. Ihre Stärke erweist sich in ihrer Fähigkeit, die Interessen der Schweiz zu beurteilen und zu wahren, wenn die Verhandlungsergebnisse zur vertraglichen Stabilisierung der bilateralen Beziehungen vorliegen.
Mehr dazu:
„Brauchen Schweizer Bevölkerung, Wirtschaft, Lohnabhängige, Forschung die Bilateralen III“ (Link)