Sie befinden sich hier:

Welche Konsequenzen ziehen wir aus der neusten Erfahrung mit dem Ständemehr?

Die Mehrheit der kleinen Kantone wird der Abschaffung des Ständemehrs keinesfalls zustimmen, und wohl auch keiner Revision, die ihre Vetomacht schmälern würde. Dazu kommt, dass in den grossen Kantonen grosse Teile des politischen Spektrums am Ständemehr interessiert sind. Gegner der Konzernverantwortungsinitiative in grossen Kantonen kamen nur dank dem Ständemehr zum Ziel. Das kann sich wiederholen. Und das reizt dazu an, Verfassungsrevisionen zu verlangen, auch wenn eine blosse Gesetzesrevision vertretbar wäre – hoffend, dass sie dann am Ständemehr scheitern – zum Beispiel die Einführung der Ehe gleichgeschlechtlicher Paare. – Was also tun?

Bei wichtigen Anliegen muss die Mehrheitsbildung von langer Hand auf kantonaler Ebene vorbereitet werden, unter besonderer Berücksichtigung von Kantonen, die den Ausschlag geben könnten („swing states“). Die kleinen Kantone sind durchaus keine hoffnungslosen Fälle. Zum Beispiel haben die Kantone Schwyz und Schaffhausen bereits Transparenz-Initiativen betreffend die Politikfinanzierung angenommen.

Man hat das übrigens für die Konzerninitiative nicht so schlecht gemacht, wie die Ablehnung vermuten lassen könnte. Bereits wurde ausgerechnet, dass knapp 6000 Stimmen, verteilt auf ablehnende Kantone, genügt hätten für ein zustimmendes Ständemehr (Link zum Bericht der NZZ).

Statt Energien an die Illusion einer Abschaffung oder Schwächung des Ständemehrs zu verschwenden, können Parteien und NGO’s ihre Präsenz und Resonanz in kleinen Kantonen ausbauen und den Dialog mit der ländlichen Bevölkerung intensivieren. Es gibt ermutigende Voraussetzungen, in Bergkantonen zum Beispiel Bio-Landwirtschaft und Einsatz für Umweltschutz.

Die Stände haben die „Selbstbestimmungsinitiative“, mit der die SVP die Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention bugsieren wollte, und die „Begrenzungsinitiative“, die zur Kündigung der Abkommens über die Personenfreizügigkeit geführt hätte, klar abgelehnt.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Braucht die Schweiz die „Zauberformel“, um regierbar zu sein?

Keine Partei, die im Bundesrat vertreten ist, denkt ernsthaft daran, ihn zu verlassen, um nach einigen Jahren als reine Opposition gestärkt an die Macht zurückzukehren. Denn es trifft nicht zu, dass eine grosse Oppositionspartei dank den Instrumenten der direkten Demokratie übermächtig und blockadefähig würde.

Weiterlesen »

Bundesratswahl 2019: Frustration mit Ansage

Kürzlich stand bei PolitReflex, unsere Parteien müssten zuerst lernen, Koalitionen einzugehen, bevor von der arithmetischen Zusammensetzung des Bundesrates Abschied genommen werden könne. Nationalrat Martin Bäumle, Mitbegründer der Grünliberalen, liefert hierfür am zweitletzten Wahltag eine krasse Bestätigung: Grüne und Grünliberale hätten viel zu wenig Übereinstimmung, als dass sie sich gegenseitig in der Bundesratswahl unterstützen könnten.

Weiterlesen »