Sie befinden sich hier:

„Asyl-Irrsinn?“ – Weshalb Marokko keine Zwangsrückführungen von Straftätern zulässt

Seit Tagen führt der „Blick“ eine Kampagne mit dem Schlagwort „Asyl-Irrsinn“. Anlass ist ein Fall eines marokkanischen Straftäters. Der Fall hat tatsächlich stossende Aspekte, denen nachzugehen ist. Unter anderem dieser: Im „Blick“ vom 19.9.2019 macht der Botschafter Marokkos in der Schweiz klar, dass die Weigerung Marokkos, Zwangrückführungen von Straftätern zuzulassen, ein Akt politischen Widerstands gegen europäische, speziell schweizerische Migrationspolitik ist.

Auszug aus dem Bericht des „Blick“ vom 19.9.2019 (Link):

„Im Gegensatz zu anderen Ländern, mit denen ein Rücknahmeabkommen abgeschlossen wurde, können nach Marokko keine Rückschaffungen per Sonderflug durchgeführt werden. Der Botschafter: «Wir unterstützen diese selektive Praxis nicht. Wir fordern, dass diese Migrationsfrage umfassend auf globaler Ebene angegangen wird, um eine einvernehmliche und angemessene Lösung zu finden.»

Als vordringlich erachtet Azoulay die Bekämpfung des Menschenhandels, die nur in Zusammenarbeit mit den europäischen Ländern stattfinden könne.

Zurzeit unterhält die Schweiz mit 64 Staaten ein Rücknahmeabkommen – nicht aber mit Marokko. Auch hier sagt der Botschafter: «Ein solches Abkommen müsste in einem globalen Zusammenhang stehen.»

(…) Sein Seitenhieb gegen die Schweiz: «Wir haben schon 2006 eine internationale Konferenz über Migration und Entwicklung organisiert. Auch die Uno-Konferenz zu diesem Thema fand 2018 in Marokko statt – ohne die Teilnahme der Schweiz.» (…)“

*

Die „Blick“-Kampagne mag dem Willen entsprungen sein, die SVP vor dem drohenden Verlust einiger Stimmenprozente zu bewahren. Mit „Asyl-Irrsinn“ wird ganz in Sinne der SVP die Asylpolitik insgesamt angegriffen.

Trotzdem ist dieses Interview mit dem marokkanischen Botschafter politisch von grosser Bedeutung. Es rückt ins Licht, dass wirksame Migrationspolitik nur möglich ist, wenn mit den Ländern südlich des Mittelmeers ein Interessenausgleich gefunden wird.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Nur rund 40 % stimmen ab – und nur knapp die Hälfte wählt ihren Gemeinderat

Individuell gibt es ernstzunehmende Gründe, nicht stimmen und wählen zu gehen. Aber je mehr die Stimm- und Wahlbeteiligung sinkt, desto mehr werden Populisten die Legitimität von demokratischen Entscheiden und von Behörden in Frage stellen: „WIR sind das Volk!“ – und nicht die Mehrheit der Minderheit, die eine Abstimmung oder eine Wahl entschieden hat. – Mit einem Beitrag von Marco Bezjak, Stiftungsratspräsident der Mojuga, Stiftung für Kinder- und Jugendförderung.

Weiterlesen »

Nein zur gefährlichen Neutralitätsinitiative der SVP

Die Neutralitätsinitiative will unserer Neutralität ein starres Korsett verpassen und hätte den Verlust der aussenpolitisch überlebenswichtigen Flexibilität zur Folge. Sie würde die bewährte, pragmatische Handhabung der Neutralität, die sich seit 175 Jahren an neue Gegebenheiten anpassen konnte, verunmöglichen.
GASTBEITRAG von alt Bundesrichter Niccolò Raselli*.

Weiterlesen »