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Wahlen, Grundrechte, Rechtsstaat und Völkerrecht

Eine Demokratie ist nur so gut wie die Geltung der Grundrechte und der Rechtsstaat. Grundrechte und Rechtsstaat müssen aktives Bürgerinnen- und Bürgerverhalten vor staatlichen und privaten Sanktionen schützen: Ausübung demokratischer Rechte, Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung. Deshalb gebietet es die Demokratie, dass Grundrechte und Rechtsstaat Wahlkriterien sind – wie auch die Achtung vor dem Völkerrecht, vor allem im Kleinstaat.

2007 trat Christoph Blocher, kurz vor seiner Nichtwiederwahl in den Bundesrat, in seinen Bundesfeierreden seine Kampagne gegen die „fremden Richter“ los, die seine Partei später mit der „Selbstbestimmungsinitiative“ in Verfassungsrecht umzusetzen versuchte. Dieser Angriff richtete sich vor allem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und den  Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR). Ihre Annahme hätte den Urteilen des EGMR in der Schweiz die Verbindlichkeit entzogen. Am 25. November 2018 wurde sie mit 66,27 Stimmenprozent und allen Standesstimmen abgelehnt.

Schon 2016 hatte die SVP in einer grundrechtsrelevanten Abstimmung eine Niederlage erlitten: Ihre „Durchsetzungsinitiative„, mit der sie für Landesverweisungen die Härtefallklausel und damit das Prinzip der Verhältnismässigkeit aufheben wollte, wurde mit einem Neinstimmenanteil von 58,9 Prozent und nur zwei zustimmenden Kantonen verworfen.

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Blochers Bundesfeierreden gaben Anlass zur Gründung des Vereins „Unser Recht – Notre Droit – Il Nostro Diritto – Noss Dretg„. Dessen Zweckartikel lautet: „für Verständnis, Achtung und Weiterentwicklung von
Rechtsstaat und Völkerrecht im Verhältnis zur Demokratie einzutreten“. Der Vereinsname „Unser Recht“ ist der Aussage entnommen: „Auch Völkerrecht ist UNSER Recht.“ Die Schweiz ist als Kleinstaat besonders an seiner Geltung interessiert – mehr als Gross- und Supermächte, die auf das „Recht des Stärkeren“ setzen können und dies nur allzu oft auch tun.

Richterinnen und Richter, die internationale Menschenrechte anwenden, wie der Gerichtshof in Strassburg, sind keine „fremden“, sondern GEMEINSAME, und auch die Schweiz hat einen Sitz im EGMR. Europa soll ein Menschenrechtsraum sein. Dieser ist von aussen und innen mehr und mehr bedrängt. Die Schweiz soll sich für seinen Fortbestand und für seine Stärkung einsetzen!

Als Präsident des Vereins „Unser Recht“ habe ich dazu aufgerufen, die Haltung der Parteien und Kandidierenden zu Menschenrechten, Rechtsstaat und Völkerrecht als Wahlkriterien anzuwenden. Link zum Artikel.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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