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Wahlen, Grundrechte, Rechtsstaat und Völkerrecht

Eine Demokratie ist nur so gut wie die Geltung der Grundrechte und der Rechtsstaat. Grundrechte und Rechtsstaat müssen aktives Bürgerinnen- und Bürgerverhalten vor staatlichen und privaten Sanktionen schützen: Ausübung demokratischer Rechte, Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung. Deshalb gebietet es die Demokratie, dass Grundrechte und Rechtsstaat Wahlkriterien sind – wie auch die Achtung vor dem Völkerrecht, vor allem im Kleinstaat.

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