Sie befinden sich hier:

Ist die Bevölkerung über die Schutzvorkehrungen für den Fall eines Atomwaffeneinsatzes informiert?

„Die Bevölkerung wurde laufend so weit wie möglich informiert: über die Notvorräte oder die Schutzräume allgemein“, antwortet die Direktorin des Bundesamts für Bevölkerungsschutz in einem am 23.8.22 in der NZZ erschienenen Interview. Was versteht dieses Amt unter „informiert“?

NZZ-Redaktor Georg Häsler fragt: „Russland verfügt über Atomwaffen. Weshalb wurde die Bevölkerung bisher nicht über die Schutzkonzepte in einem Atomkrieg informiert?“ Der oben zitierten Antwort fügt Amtsdirektorin Michaela Schärer bei: „Es gab bisher weder einen Grund noch einen Entscheid, die Schutzräume zu beziehen oder diese hochzufahren. Zum Glück ist die Situation hier nicht so angespannt, dass dies nötig wäre.“ (Link zum Interview.)

Dazu stellen sich zwei Fragen.

Erstens: Was ist von der Risikobeurteilung zu halten?

Ein Atomwaffeneinsatz – gegen die Ukraine oder gegen einen an Russland grenzenden NATO-Staat – ist jederzeit möglich. Dass die Abschreckung der „Mutual Assured Destruction“ noch funktioniert, kann man nur hoffen. Militärische Entscheide von grösster strategischer Bedeutung, von denen eine Kriegspartei – jetzt Russland – Wende oder Ende des Kriegs erwarten, werden vielleicht nicht angekündigt, und jedenfalls nicht so früh, dass die Schutzmassnahmen noch rechtzeitig hochgefahren werden könnten. Ein Atomwaffeneinsatz kann auch die Folge einer überraschend eingetretenen Eskalation sein. Aktuell können wir nicht wissen, welche emotionalen und strategischen Auswirkungen die Tötung von Daria Dugina haben wird. Vielleicht war es gerade ihr Zweck, eine Eskalation herbeizuführen: Einen Kriegsgrund gegen Estland zu schaffen, das die Ukrainerinnen, die der russische Geheimdienst dieses Attentats beschuldigt, nicht ausliefern will.

Der Atomunfall in Tschernobyl hat ganz Europa verstrahlt. Sollte es zum Einsatz einer oder mehrerer Atombomben, gar zu einem atomaren Schlagabtausch kommen, wären die Auswirkungen viel schwerer.

Zweitens: Was versteht man unter Information?

Empfehlungen und Angaben auf eine Webseite zu stellen, ist kein Informieren der Bevölkerung, weil es vom Zufall abhängt, wer diese Webseiten aufsucht. Man mag von der Behördeninformation während der Corona-Krise halten, was man will, aber sie war ein Beispiel, wie aktiv, auffällig und breit man in der Öffentlichkeit auftreten muss, wenn grosse Teile der Bevölkerung eine Chance haben sollen, die Inhalte mitzubekommen. Ein anderes, etwas weiter zurückliegendes Beispiel war die Anti-Aids-Kampagne.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Keine Einweg-Kommunikation zwischen Basis und PolitikerInnen

Charlotte Walser im Tages-Anzeiger vom 4.12.24 zum Status-S-Entscheid des Nationalrates, unter dem Titel „Hauptsache, Härte demonstrieren“: „Die Akzeptanz ukrainischer Flüchtlinge nehme ab, sagten Nationalrätinnen und Nationalräte (wohl wissend, dass sie die Stimmung so mitbeeinflussen).“

Weiterlesen »

„Bilaterale III“: Zur Kritik an der Information über die Verhandlungsergebnisse

„Den wahren EU-Vertrag hält der Bundesrat noch unter Verschluss“, rügt die „SonntagsZeitung“ (29.12.24). „Den wahren EU-Vertrag hält der Bundesrat noch unter Verschluss“, rügt die „SonntagsZeitung“ (29.12.24). Sie suggeriert damit, die Veröffentlichung der vertragsrechtlich finalisierten Bestimmungen werde die vorangegangene Information als unwahr entlarven.

Weiterlesen »