In einer Konkordanzregierung muss jedes Mitglied des Bundesrates, egal welcher Partei, damit rechnen, Politiken mittragen und mitverantworten zu müssen, die sie oder er im Kollegium ablehnte. Wie aber wird es sich auswirken, wenn sich eine Mehrheit des Bundesrates Koalitions-ähnlich zu verhalten beginnt?
In einer Übergangsphase mögen Bundesrätinnen und Bundesräte, die dieser Mehrheit nicht angehören, ihre Selbstachtung und diejenige ihrer Partei zu wahren versuchen, indem sie ihre Anträge, mit denen sie unterliegen, öfter an die Öffentlichkeit tragen oder tragen lassen. Aber dies fördert die Wahrnehmung, dass sich das Regierungssystem von der Konkordanz wegbewegt.
Wird sich der SP die Frage des Gangs in die Opposition stellen? Bisher das einzige Mal, dass sie darüber entscheiden musste , war nach der Nichtwahl ihrer offiziellen Kandidatin Lilian Uchtenhagen in der Bundesratswahl 1983. Am 11./12. Februar 1984 verwarf ein Sonderparteitag mit 773 gegen 511 Stimmen den Antrag der Parteileitung, in die Opposition zu gehen. Damals ging es um eine personelle Frage. Jetzt ginge es um eine sachpolitische Grundsatzfrage: Kann, soll eine Partei eine Koalitions-artige Regierungspolitik zweier anderer Parteien mittragen?
Wie würde sich ein Entscheid der SP, die Regierung zu verlassen, auf die verbleibenden Bundesratsparteien auswirken? Als offizielle Koalitionsparteien der SVP stünden FDP und Mittepartei vor einer neuartigen Herausforderung, ein eigenständiges Profil zu wahren. Dies wäre allenfalls möglich, wenn sie die SVP zu wichtigen Zugeständnissen bewegen würden, zum Beispiel in der Europa-, Verteidigungs- und Klimapolitik.