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“Massenware” – respektieren gewählte SVP-Politiker Art. 7 BV: Menschenwürde?

"Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen" (Artikel 7 der Bundesverfassung). In einem Positionspapier über Einwanderung bezeichnet die SVP unerwünschte Ausländer als "Massenware". Somit müssen wir damit rechnen, dass SVP-Vertreter den verfassungsmässigen Schutz der Menschenwürde zu missachten bereit sind.

Überschrift des Berichts von Fabian Schäfer in der NZZ vom 4.8.2023 über die Präsentation eines Positionspapiers über Einwanderung durch die NZZ: “Die SVP rechnet das Wirtschaftswachstum klein. Unerwünschte Ausländer im Positionspapier der Partei als ‘Massenware’ bezeichnet.” (Link)

Der Anspruch jedes Menschen, als Mensch betrachtet und behandelt zu werden, ist Kern der Menschenwürde, die die Bundesverfassung in Artikel 7 garantiert.

Bernhard Waldmann, Eva Maria Belser, Astrid Epiney: “Basler Kommentar Bundesverfassung” (2015): Die Verfassung garantiert “Die Anerkennung gleicher Würde aller. (S. 155)» «Sie gilt insb. dann verletzt, wenn ein Mensch (…) verdinglicht (…) wird. (S. 157)» «Die Menschenwürde kommt bedingungslos allen Menschen zu. (S. 167)»

Regina Kiener, Walter Kälin: “Grundrechte” (zitiert aus 2. Auflage, Bern 2013): Die MW schützt die «Subjektqualität des Menschen. Sie ist zuerst als Ausdruck der prinzipiellen Gleichwertigkeit aller Menschen ungeachtet ihrer Individualität zu verstehen.”

*

Ein Positionspapier einer Partei ist als Ankündigung dessen zu verstehen, was Mitglieder dieser Partei, wenn sie in den National- oder Ständerat gewählt werden, dort vertreten werden. Nehmen wir an, dass nicht alle Kandidatinnen und Kandidaten der SVP, wenn gewählt, die Menschenwürde unerwünschter Ausländerinnen und Ausländer missachten würden. Sie werden gut daran tun, sich von deren Bezeichnung als “Massenware” explizit zu distanzieren. Wer allerdings eine SVP-Liste oder eine mit deer SVP verbundene Liste einlegt, muss damit rechnen, Personen zur Wahl zu verhelfen, die bereit sind, Menschen als Ware zu bezeichnen und vielleicht auch zu behandeln.

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Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert Unser Recht und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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