Wieder einmal ist Gelegenheit, das alte Geschichtlein in Erinnerung zu rufen: Hans klagt vor dem Richter gegen Fritz. Er begründet seine Klage. Darauf der Richter: „Du hast recht.“ Fritz bringt nun seine Argumente gegen die Klage vor. Der Richter besinnt sich und sagt auch ihm: „Du hast recht.“ Daraufhin flüstert ihm der Gerichtsschreiber ins Ohr: „Herr Richter, Sie können aber nicht beiden recht geben.“ Darauf der Richter: „Auch du hast recht!“
Wer beobachtet, was ich zur Corona-Krise verbreite, mag festgestellt haben, dass darunter Texte sind, die vor COVID-19 und vor einer zweiten Welle warnen, aber auch solche, die auf die schwerwiegenden Folgen der Einschränkung des Gesellschafts- und Wirtschaftslebens hinweisen und zum Beispiel für die Aufhebung der Isolation alter Menschen in Heimen eintreten.
Es ist meine Überzeugung, dass es in einer solchen Situation nötig ist, sich soliden Informationen zu stellen, die in verschiedene Richtungen drängen.
Dass wir in Zielkonflikten entscheiden müssen, ist Realität und lässt sich nicht vereinfachen.
Ist man sich bewusst, dass in einem Zielkonflikt entschieden werden musste, verdient der Entscheid Respekt, wenn er in gleichmässiger Beachtung der gegenläufigen Informationen und nicht einäugig, unter Ausblendung störender Fakten, fiel.