Das Institutionelle Rahmenabkommen gehört vors Volk, weil der Entscheid eine europapolitische Weichenstellung ist. Sollten Bundesrat oder Parlament dies verweigern, müsste man sich mit dem Initiativrecht behelfen. Dies wurde auch in PolitReflex vertreten, allerdings unter der Annahme, eine Volksinitiative würde erst nach einer Erfahrungszeit mit den Auswirkungen des Nein reif.
Nun stellt sich die Frage einer sofortigen Volksinitiative. Die Unterschriftensammlung würde wohl gleich nach dem negativen Behördenentscheid gestartet. Zwischen Unterschriftensammlung und Abstimmung über die Initiative könnten etwa drei Jahre vergehen (Link zu Bundeskanzlei: „Der Weg einer Volksinitiative“).
Das Verhalten der EU bis zur Abstimmung würde den Abstimmungskampf und dessen Ausgang beeinflussen. Würde die EU den Übergang zur Behandlung der Schweiz als Drittstaat bis zur Abstimmung aussetzen? Das wäre zwar wünschenswert, würde aber auch bedeuten, dass der Abstimmungskampf weiterhin durch Austausch von Mutmassungen geführt würde, ohne Erfahrungen, wie sich das Nein auswirkt. Würde aber die EU keine Rücksicht auf das laufende Initiativverfahren nehmen und bereits mit Schlechterstellungen der Schweiz beginnen, fände die Abstimmung in einem Klima verbreiteten Zorns über die EU statt.
Es ist verständlich, wenn diese Volksinitiative trotz solcher Unsicherheiten ergriffen wird.
In diesem Zusammenhang sei auf einen Bericht in der „NZZ am Sonntag“ (28.3.21) hingewiesen: „Rahmenvertrag: EU drängt auf Volksentscheid“, meldet sie unter Berufung auf Petros Mavromichalis, den Botschafter der EU in Bern. (Link zum Artikel hinter Paswall.)