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Rahmenabkommen: Respektierung des Parlaments wäre auch für den Bundesrat nützlich.

Verkannte der Bundesrat die Bedeutung des Verhandlungsabbruchs als europapolitische Weichenstellung? Auch Bundespräsident Parmelin spricht in einem Interview in der „NZZ am Sonntag“ (30.5.21) von „Nadelstichen“. Das macht den Eindruck blosser Taktik und Schikane. Aber es geht um mehr: Die Schweiz muss damit rechnen, von der EU zum Drittland herabgestuft zu werden, mit stetigem Bedeutungsverlust der bilateralen Verträge: der einzelnen Abkommen und des Bilateralismus als Beziehungssystem. Eine nachträgliche Respektierung der Bundesversammlung könnte dies klären – und vielleicht noch beeinfussen.

Der Bundesrat hat das Mitwirkungsrecht an der Aussenpolitik missachtet, das die Bundesverfassung dem Parlament gewährt. Markus Notter hat dies in einem Exposé dargelegt, auf das der „Tages-Anzeiger“ hinwies und das „Unser Recht“ in extenso zugänglich macht (Link). Mehr noch: Die Regierung hat sich über den ausdrücklichen, ihr kundgemachten Willen der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats hinweggesetzt.

Ist dies das stolze Machtgehabe einer Regierung, die führen will? Dass er keinen Volksentscheid wollte, begründete Aussenminister Cassis ganz offen mit Angst vor dem Abstimmungskampf und einem allfälligen Volksnein. Er hat das Volksnein lieber gleich selber vorweggenommen. Angst ist eine schlechte Ratgeberin. Gut möglich, dass der Bundesrat auch Angst hatte, seine Absicht, die Verhandlungen abzubrechen, durch das Parlament beurteilen zu lassen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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