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Nein zur gefährlichen Neutralitätsinitiative der SVP

Die Neutralitätsinitiative will unserer Neutralität ein starres Korsett verpassen und hätte den Verlust der aussenpolitisch überlebenswichtigen Flexibilität zur Folge. Sie würde die bewährte, pragmatische Handhabung der Neutralität, die sich seit 175 Jahren an neue Gegebenheiten anpassen konnte, verunmöglichen.
GASTBEITRAG von alt Bundesrichter Niccolò Raselli*.

Mythisch verklärte Neutralität

Die strikte, absolute Neutralität ist ein Mythos, der nur aufrechtzuerhalten ist, wenn verdrängt wird, dass eine solche Neutralität in der Wirklichkeit nicht durchzuhalten ist und in der Vergangenheit auch nie ernsthaft in Betracht gezogen wurde, wenn es darauf ankam. Unsere Neutralität war schon immer prekär und ambivalent, wie es der Historiker André Holenstein umschreibt. 

Napoleonische Kriege

Als die Alliierten im Jahr 1813 den Feldzug gegen Frankreich planten, bat die Schweiz Napoleon um Anerkennung ihrer Neutralität. Napoleon willigte ein, weil ihm die neutrale Schweiz Flankenschutz bot. Die Alliierten, denen es darum ging, den Tyrannen zu bekämpfen, anerkannten die Napoleon dienliche Neutralität nicht: Im Dezember 1813 überquerten über 100’000 Russen und Österreicher zwischen Basel und Schaffhausen den Rhein und griffen über den Jura und Genf die Franzosen an. Als sicherheitspolitisches Konzept versagte die Neutralität.

Zweiter Weltkrieg

Es war nicht die Neutralität, die die von faschistischen Staaten umkreiste Schweiz davor bewahrt hat, in den Weltkrieg hineingezogen zu werden. Vielmehr bestand die schweizerische Aussenpolitik letztlich darin, mit Grundsätzen des Neutralitätsrechts zu brechen: Unter dem Druck der Achsenmächte wurden Kriegsmaterialien exportiert und Staatskredite an Deutschland und Italien ausgerichtet. Die Nationalbank kaufte Raubgold auf, das die Deutschen in ihrem Eroberungskrieg erbeutet hatten, womit Nazi-Deutschland für den Einkauf kriegsrelevanter Materialien kreditwürdig blieb. Umgekehrt traf General Guisan zu Beginn des Zweiten Weltkriegs mit der französischen Armeeführung ein geheimes Abkommen, in welchem das gemeinsame militärische Vorgehen für den Fall vereinbart wurde, dass das Deutsche Reich die Schweiz angreifen würde. Weder das eine noch das andere war mit der Neutralität zu vereinbaren, wurde aber von der damaligen Politik als überlebenswichtig eingestuft.

Kalter Krieg

Im Kalten Krieg betrachtete sich die Schweiz als neutral. In Wirklichkeit positionierte sie sich im westlichen Lager. Weil trotzdem die Befürchtung bestand, dass die offiziell zwar keinem Lager angehörende Schweiz kommunistischen Staaten kriegswichtige Waren liefern könnte, musste sie sich 1951 auf massiven Druck der USA hin einer strengen Kontrolle ihres Handels und den Restriktionen der Nato-Staaten unterwerfen, was mit strikter Neutralität nicht vereinbar gewesen wäre.

Auch in jüngerer Zeit musste der Kleinstaat Schweiz mit seinen globalen wirtschaftlichen Interessen etwa im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses oder den nachrichtenlosen Vermögen erfahren, wie er leicht unter Druck kommen kann.

Der strikt Neutrale wird zum Komplizen des Aggressors

Die Propagierung einer sich an der sog. Haager Landkriegsordnung von 1907 orientierenden Neutralität, der zufolge Konfliktparteien strikt gleich zu behandeln sind, ist wirklichkeitsblind. Die Ordnung stammt aus einer Zeit, da der Krieg noch als legitimes Instrument galt und Angriffskriege völkerrechtlich nicht geächtet waren.

Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs wurde im Jahr 1945 in der UNO-Charta ein allgemeines Gewaltverbot völkerrechtlich verankert und damit der Angriffskrieg völkerrechtlich verboten. Wer sich heute unter Berufung auf die Neutralität gegen einen Aggressor gerichteten Sanktionen widersetzt und mit diesem weiterhin Handel treibt, nimmt in Kauf, einen verbrecherischen Krieg zu unterstützen.

Die Initiative anerkennt zwar ausdrücklich Sanktionen des Sicherheitsrates der UNO. Das allerdings im Wissen darum, dass mit solchen nicht zu rechnen ist infolge des Vetorechtes der USA, von China, Russland, Frankreich und Grossbritannien.

Neutralität schützt nicht vor Krieg

Die Initianten versprechen mit ihrem Slogan „Kein Krieg – Ja zur Schweizer Neutralität“, dass diese die Schweiz davor schützt, in einen Krieg hineingezogen zu werden. Das ist ein Irrtum. Ob die Neutralität davor schützt, hängt gerade nicht vom Neutralen ab, sondern von der Interessenlage anderer Staaten, wie nicht nur das Beispiel der napoleonischen Kriege zeigt. Hitler hat eine ganze Reihe von Staaten überfallen (Belgien, die Niederlande, Norwegen, Dänemark), die sich als neutral erklärt hatten, was sie aber nicht schützte.

Darum NEIN zur absurden Initiative der SVP.

*  Zur Person des Autors: Link.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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1 Kommentar

  1. Für mich bedeutet die Neutralität der Schweiz mehr als nur die Verpflichtung, sich nicht militärisch an einem Krieg zu beteiligen. Neutralität bedeutet, sich in einem Konflikt nicht auf die eine oder andere Seite zu stellen.
    Darum überzeugt mich die Aussage von Bundesrat Cassis nicht, ein Wirtschaftskrieg habe mit einem militärischen Krieg nichts zu tun und falle deshalb nicht unter die Neutralität. Militärische und wirtschaftliche Kriegsführung lassen sich meines Erachtens nicht voneinander trennen. Seit jeher spielen in Kriegen auch wirtschaftliche Interessen eine bedeutende Rolle: Landbesitz, Rohstoffe, Bodenschätze, Handelswege, Industrie und wirtschaftlicher Einfluss.
    Sanktionen sind ebenfalls ein Mittel, mit dem ein Staat unter Druck gesetzt und wirtschaftlich geschwächt werden soll. Sie mögen keine militärischen Waffen sein, aber sie sind dennoch ein Instrument der Auseinandersetzung.
    Gerade deshalb bin ich der Meinung, dass die Schweiz als neutrales Land sehr zurückhaltend damit sein sollte, Sanktionen gegen andere Staaten oder einzelne Personen zu übernehmen. Denn in dem Augenblick, in dem sie sich an solchen Massnahmen beteiligt, verlässt sie nach meinem Verständnis ein Stück weit die Haltung des neutralen Dritten und stellt sich auf die Seite einer Konfliktpartei.
    Die besondere Aufgabe der Schweiz sehe ich gerade darin, auch dort Gesprächspartnerin bleiben zu können, wo andere Staaten nicht mehr miteinander sprechen. Eine solche Neutralität bedeutet für mich nicht Gleichgültigkeit gegenüber Unrecht. Sie bedeutet vielmehr, die eigene Unabhängigkeit zu bewahren, damit die Schweiz vermitteln, Gesprächsmöglichkeiten offenhalten und vielleicht gerade dadurch zum Frieden beitragen kann.

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