Klagen gegen die Verletzung von Menschenrechten werden nun nicht durch schweizerische Gerichte beurteilt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter und andere Gegnerinnen und Gegner der Initiative haben beteuert, mit deren Zielen übereinzustimmen. Diesen Zielen kommt man jetzt aber nur näher, wenn die Berichterstattungspflicht Wirkung erzielt.
Zweifellos werden NGO’s die Berichte kritisch analysieren und Beschönigungen beanstanden. Aber ihre Kritik wird von einem Teil derjenigen, die die Initiative ablehnten, als parteilich abgetan werden.
Link zum Gegenvorschlag.
Trotz der wirtschaftlichen Schwächung der Schweizer Medien und dem dadurch verursachten Abbau journalistischer Arbeitskapazität gibt es weiterhin Schweizer Redaktionen, die Korrespondentinnen und Korrespondenten in den meistbetroffenen Kontinenten und Ländern haben. Das Ständemehr vom 29.11.20 hat deren Bedeutung erhöht. Diese Aussenposten sollten nicht weggespart, sondern gestärkt werden. Wenn die ersten Debatten über Unternehmensberichte aufflackern, ist damit zu rechnen, sich auch Medien in andern Ländern dafür interessieren, wie ja auch die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative international beachtet wurde.