„Ist das Volk zu dumm“, überschreibt Katharina Fontana einen Abschnitt ihres Artikels „Richter gegen Politiker: Die Justiz strapaziert die Demokratie“ (NZZ 7.1.25).
„Das Volk“ – in Wirklichkeit die Vielfalt und Gesamtheit der Abstimmenden – waren bisher so klug, darauf zu bestehen, dass die Justiz die Grundrechte der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wirksam schützt. Volk und Stände verwarfen 2018 die „Selbstbestimmungsinitiative“ der SVP, die diesen Schutz beseitigt hätte, mit 66,2 & der Stimmenden und allen Kantonsstimmen.
Höchst wahrscheinlich werden die SVP und Nahestehende einen weiteren Versuch unternehmen, diesen Schutz mit einer Volksinitiative in Frage zu stellen – in der Hoffnung, das Klima-Urteil verschaffe ihnen eine Mehrheit. Das gäbe dann erneut Gelegenheit, das Gesamtbild der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor Augen zu führen: Den insgesamt positiven Einfluss, den sie über Jahrzehnten auf Recht und Rechtswirklichkeit in der Schweiz ausübte.
Die Grundrechte unserer Verfassung sind doppelt legitimiert: Durch Volks- und Ständemehr. Die Schweiz hat eine Verfassungsgerichtsbarkeit nur für die Grundrechte. Sie werden sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt. „Das Volk“ wird sich wohl überlegen, seine zweifach legitimierten Rechte dem Zugriff des Parlaments auszusetzen. Wenn Grundrechte eingeschränkt werden sollen, hat dies durch eine Verfassungsrevision mit Volks- und Ständemehr zu erfolgen, nicht durch einfache Gesetzgebung, gegen die das Referendum ergriffen werden muss.