Der Fall Kemmerich muss keine irreversible Wende sein. Er kann sich als ein Versagen erweisen, das weiterführende Besinnungsprozesse auslöst. Dass man für eine Kandidatur oder eine Sachvorlage Stimmen von einer Seite bekommt, deren Politik und Personal man ablehnt, kann Zweifel an der eingenommenen Position wecken, ist aber per se nicht unbedingt ein Skandal, zumal das Stimmverhalten der Abgeordneten extremer Parteien letztlich nicht beeinflussbar ist. Fatal war, dass man das Risiko einging, eine Regierung leiten zu müssen, ohne abgeklärt zu haben, woher man die Stimmen nähme, um deren Politik im Landtag durchzubringen. Daraus entstand der berechtigte Eindruck, eine Regierung Kemmerich geriete in Abhängigkeit von der Höcke-Partei. Die Spitzen der Bundesparteien mussten das stoppen.
Ist es möglich, eine Handlungsfreiheit für die Landesparteien von CDU und FDP abzustecken, die ihnen erlaubt, in den Landtagen realpolitisch nach Leistungsausweisen zu streben und sich um Wählerinnen und Wählern zu bemühen, die sie verloren oder noch nicht gewonnen haben, die aber für die rechtsstaatliche Demokratie noch nicht verloren sind, obwohl sie die „Linke“ oder die AfD wählen oder daran denken, dies nächstes Mal zu tun? Angesichts der Härte, mit der die Auseinandersetzung in der CDU geführt wird, hat man Mühe, sich dies vorzustellen, und ist gespannt, wie sich die Kandidaten für die Nachfolge Annegret Kramp-Karrenbauers dazu äussern werden. Armin Laschet wird Fähigkeit zu Brückenschlägen nachgesagt.
FDP-Chef Christian Lindner „kündigte eine parteiinterne Arbeitsgruppe an, die sich um die Aufarbeitung der Wahl kümmere. Die AfD werde nie ein Teil des bürgerlichen Lagers sein, sagte er.“ (NZZ 14.2.20)