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Grundrechte und Rechtsstaat in der Schweiz – zweifach gestärkt

Fast gleichzeitig entstanden das Schweizerisches Menschenrechts-Institut und das Institut für Justizforschung.

Es währte sehr lange: 2001 reichten Nationalrätin Vreni Müller-Hemmi und Ständerat Eugen David je eine Parlamentarische Initiative zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechts-Institution (damals noch als „Kommission“ bezeichnet) ein, gemäss einer Empfehlung der UNO an ihre Mitgliedstaaten. Zunächst wurde als Pilotinstitution das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte geschaffen. Dessen Leistungsausweis als präventives, beratendes Instrument zum Schutz der Menschenrechte trug wesentlich dazu bei, dass National- und Ständerat der gesetzlichen Grundlage für die Schaffung des Schweizerischen Menschenrechts-Instituts (SMRI) mit grossen Mehrheiten zustimmten.

Zu Schaffung und Nutzen der SMRI „Unser Recht“: „Wie die SMRI zur Geltung der Menschenrechte in der Schweiz in der Schweiz beitragen wird“ (Link).

Dass es bisher in der Schweiz kein Universitätsinstitut gab, das sich auf die Erforschung der Tätigkeit und der Mängel von Justiz und Rechtsprechung konzentriert, ist erstaunlich. Umso erfreulicher, dass nun an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern ein solches seine Tätigkeit aufnimmt – und bemerkenswert, dass es durch einen jungen Verein im Kanton Obwalden initiiert wurde. Sitz des Instituts ist der Obwaldner Kantonshauptort Sarnen, geleitet wird es von Professorinnen und Professoren der Universität Luzern unter Vorsitz von Professor Michele Luminati.

Aus dem Bericht von „Unser Recht“ über die Gründungsveranstaltung (Link):

„Karl Vogler, alt Nationalrat und Präsident des Vereins Justizforschung Obwalden, ging in seiner Einführung von der zentralen Bedeutung der Gewaltenteilung im schweizerischen Verfassungsrecht aus. Die Justiz, traditionell eine in der Stille wirkende Staatsgewalt, sei in neuerer Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit geraten, im Kontext gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen. Nicht damit Schritt gehalten habe die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Justiz. Das IJF wolle diese Lücke schliessen.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössichen Justiz- und Polizeidepartements, stellte in ihrem Grusswort die grosse staatspolitische Bedeutung der Justizforschung dar. Die Gesetzgebung sei auf solide Information über die aktuelle Realität der Rechtsprechung angewiesen. Es sei wichtig, dass sich die Forschung mit der Wirkung der Justizverfahren auf die Betroffenen befasse: Sind die Verfahren verständlich? Werden die Urteile bürgernah kommuniziert?“

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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