Verschiedene Modelle stärkerer Führungsbeteiligung sind im Gespräch. Bei einem davon würde das Parlament eine Art Vollmachtenkommission schaffen, ähnlich wie es sie während des Vollmachtenregimes zur Zeit des Zweiten Weltkriegs gab. Dabei muss man sich im klaren sein, dass dies zu einer Zweiteilung des Parlaments führen würde: Einflussreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Vollmachtenkommission – die grosse Mehrheit der beiden Kammern mit kaum wesentlich gesteigertem Einfluss als zuvor. Jemand schrieb, in eine solche Kommission müsste man dann „die Besten“ wählen. Wollen wir doch hoffen, dass man sich auf „die Besten“ einigen würde…
Tempo: Einige schicken sich ja bereits an, dem Bundesrat den politischen Prozess zu machen, weil er die Gefahrenlage überschätzt, den Lockdown unnötigerweise verhängt und dadurch das Land für lange Zeit geschädigt habe. Bei der Beurteilung dieser Anklage wird der Zeitdruck eine Rolle spielen, unter dem der Bundesrat entscheiden musste. Will man künftig das Parlament von Anfang an stärker an der Führung in einer solchen Krise beteiligen, so muss es mit dem Tempo Schritt halten.
Wie steht es um die Verfügbarkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier? Es liegt nahe, dass einige der „Besten“, wenn sie echte Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker sind, in ihrem Beruf durch die Krise extrem gefordert sein werden. Wird dies zur Folge haben, dass die Vollmachtenkommission nicht nur nach dem Kriterium der Qualifikation, sonder auch der Verfügbarkeit zusammengesetzt werden muss?
Sachkompetenz: Man hat dem Bundesrat vorgeworfen, in Abhängigkeit von Experten bestimmter Fachrichtungen entschieden zu haben. Für ernsthafte, verantwortungsbewusste Mitwirkung an der Krisenführung müsste auch das Parlament, oder seine Vollmachtenkommission, das Problem der Expertise lösen. Parlamentarische Kommissionen können dies durchaus. Aber es kann zu grundlegenden, höchst entscheidrelevanten Differenzen zwischen den Expertinnen und Experten der Regierung und des Parlaments kommen. Wie wird man damit umgehen? Gemeinsam eine Oberexpertise bestellen? Bei wem? Mit welchem Zeitverlust?
Neue Rollenteilung: Die Stärkung des Parlaments in der Krisenführung kann nicht darauf hinauslaufen, das Parlament oder dessen Vollmachtenkommission als Gegenregierung mit unbegrenzter Kompetenz zum Veto, zur Blockierung, im Einzelfall zu konzipieren. Es wird vor allem darum gehen, dass das Parlament bestimmte Entscheide der Regierung zeitgerecht an sich ziehen kann, wobei sein Hauptinstrument das Gesetz, das dringliche Gesetz, bleiben dürfte, vielleicht ergänzt durch ein Verordnungsveto.