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Geteilte Krisenführung zwischen Regierung und Parlament – welche Anforderungen würde dies stellen?

Es ist verständlich: Die ungewohnte Erfahrung, dass der Bundesrat in der ersten Phase der Corona-Krise allein führte, lässt Forderungen laut werden, das Parlament müsse das Heft in die Hand nehmen. In einer künftigen Krise müsse es von Anfang an an der Führung beteiligt sein. Nimmt man dies ernst, muss man sich damit befassen, welche Anforderungen dies ans Parlament stellen würde. Dabei geht es um Tempo, Sachkompetenz und neue Rollenteilung.

Verschiedene Modelle stärkerer Führungsbeteiligung sind im Gespräch. Bei einem davon würde das Parlament eine Art Vollmachtenkommission schaffen, ähnlich wie es sie während des Vollmachtenregimes zur Zeit des Zweiten Weltkriegs gab. Dabei muss man sich im klaren sein, dass dies zu einer Zweiteilung des Parlaments führen würde: Einflussreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Vollmachtenkommission – die grosse Mehrheit der beiden Kammern mit kaum wesentlich gesteigertem Einfluss als zuvor. Jemand schrieb, in eine solche Kommission müsste man dann „die Besten“ wählen. Wollen wir doch hoffen, dass man sich auf „die Besten“ einigen würde…

Tempo: Einige schicken sich ja bereits an, dem Bundesrat den politischen Prozess zu machen, weil er die Gefahrenlage überschätzt, den Lockdown unnötigerweise verhängt und dadurch das Land für lange Zeit geschädigt habe. Bei der Beurteilung dieser Anklage wird der Zeitdruck eine Rolle spielen, unter dem der Bundesrat entscheiden musste. Will man künftig das Parlament von Anfang an stärker an der Führung in einer solchen Krise beteiligen, so muss es mit dem Tempo Schritt halten.

Wie steht es um die Verfügbarkeit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier? Es liegt nahe, dass einige der „Besten“, wenn sie echte Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker sind, in ihrem Beruf durch die Krise extrem gefordert sein werden. Wird dies zur Folge haben, dass die Vollmachtenkommission nicht nur nach dem Kriterium der Qualifikation, sonder auch der Verfügbarkeit zusammengesetzt werden muss?

Sachkompetenz: Man hat dem Bundesrat vorgeworfen, in Abhängigkeit von Experten bestimmter Fachrichtungen entschieden zu haben. Für ernsthafte, verantwortungsbewusste Mitwirkung an der Krisenführung müsste auch das Parlament, oder seine Vollmachtenkommission, das Problem der Expertise lösen. Parlamentarische Kommissionen können dies durchaus. Aber es kann zu grundlegenden, höchst entscheidrelevanten Differenzen zwischen den Expertinnen und Experten der Regierung und des Parlaments kommen. Wie wird man damit umgehen? Gemeinsam eine Oberexpertise bestellen? Bei wem? Mit welchem Zeitverlust?

Neue Rollenteilung: Die Stärkung des Parlaments in der Krisenführung kann nicht darauf hinauslaufen, das Parlament oder dessen Vollmachtenkommission als Gegenregierung mit unbegrenzter Kompetenz zum Veto, zur Blockierung, im Einzelfall zu konzipieren. Es wird vor allem darum gehen, dass das Parlament bestimmte Entscheide der Regierung zeitgerecht an sich ziehen kann, wobei sein  Hauptinstrument das Gesetz, das dringliche Gesetz, bleiben dürfte, vielleicht ergänzt durch ein Verordnungsveto.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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