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Führt ein Nein zur Medienförderung zu Quersubventionierung von Redaktionen aus rentablen Konzernsparten??

Gegen die Medienförderung wird unter anderem geltend gemacht, dass die Grossverlage die Bundesbeiträge gar nicht nötig hätten, weil sie ihre defizitären Redaktionen aus ihren gewinnbringenden Konzernsparten finanzieren und stärken könnten. Darauf sollte man sich wohl eher nicht verlassen.

Da die Verlegerfamilien die Subventionen nicht bräuchten, weil sie ja – abgesehen von den Redaktionen – Gewinne erzielten, könnten sie die Steuergelder direkt zur Finanzierung von Villen, Yachten, teuren Ferien und rauschenden Partys verwenden…

Abseits der Polemik stellt sich eine Frage, zu der die Beurteilung durch Ökonominnen und Ökonomen gefragt ist: Wie ist Quersubventionierung von gewinnbringenden Unternehmensbereichen in defizitäre zu beurteilen?

Der Laie in Wirtschaftswissenschaft kann sich vorstellen, dass es darauf ankommt, ob die gewinnbringenden Unternehmensbereiche in Märkten tätig sind, in denen Konkurrenz herrscht. Wer kein Monopol hat, müsste wohl grundsätzlich mit dem Gewinn für die Verbesserung und Verbilligung seines Angebots sorgen. Wird dies durch eine Quersubventionierung eingeschränkt oder gar verhindert, kann sich ergeben, dass die Quersubventionierung nicht nachhaltig ist, weil die Unternehmensteile, die quersubventionieren müssen, an Wettbewerbskraft verlieren und mit der Zeit weniger Gewinn erzielen.

Natürlich wäre kräftige Quersubventionierung der Redaktionen aus den gewinnbringenden Konzernsparten erwünscht, und die Forderung danach ist grundsätzlich berechtigt. Ob und in welchem Masse sie aber möglich und nachhaltig ist, bedarf wohl guter Kenntnis und Beurteilung der konkreten Verhältnisse, insbesondere der Märkte.

Darf man hoffen, dass die Grossverleger ein Nein zur Medienförderung als Auftrag zur Quersubventionierung ihrer Redaktionen entgegennähmen und diesen Auftrag ausführen würden? Ich verlasse mich nicht darauf und empfehle deshalb ein Ja zur Vorlage.

Siehe auch: „Medienförderung: Die Chefs und Chefinnen der Grossverlage müssen sich ins Getümmel stürzen“ (Link).

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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