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Lässt sich das schweizerische Neutralitätsverständnis realistisch weiterentwickeln?

Obwohl die Ukraine viel grösser ist als die Schweiz, behauptet sich ihre kampfstarke Armee nur mit stetig wachsender ausländischer Unterstützung gegen die russische. Was bedeutet diese Erfahrung für die „bewaffnete Neutralität“ der Schweiz?

Die Neutralität verlangt vom neutralen Staat den Willen und die Fähigkeit, sein Territorium militärisch zu verteidigen. Der neutrale Staat darf dieses keiner Kriegspartei überlassen, weder als Durchmarschachse noch als Logistikbasis noch zu dauerhafter Besetzung.

Aber nun müssen wir feststellen, dass Verteidigung gegen eine Super- oder Grossmacht nur mit Unterstützung einer ebenso kampfstarken Nation oder Organisation möglich ist. Die bis dahin neutral gewesenen Staaten Schweden und Finnland haben aus Russlands Angriff auf die Ukraine sofort die Konsequenz gezogen und den Beitritt zur NATO beantragt.

Auch die Schweiz kann nicht auf der Illusion der einzelstaatlichen Landesverteidigung beharren. Übrigens wussten Bundesrat und Armeeführung schon in der Dreissiger  und Vierziger Jahren des Zwanzigsten Jahrhunderts, dass die Schweizer Armee gegen einen Angriff der deutschen Wehrmacht ohne französische Unterstützung chancenlos wäre. Sie vereinbarten mit der französischen Armee deren Waffenhilfe im Angriffsfall. Dass dies nicht aktuell wurde, ergab sich zunächst durch den Entschluss der deutschen Führung, gegen Frankreich im Westen vorzustossen, und dann durch die Kapitulation Frankreichs. Bundesrat und General beschlossen daraufhin die Réduit-Strategie, den Rückzug der Armee in den Alpenraum. Im Fall eines deutschen Angriffs hätte sie das Mittelland, die grossen Städte und Industriestandorte dem Angreifer überlassen müssen. Das war nicht vorwerfbar, nur realistisch. Man wollte ein Kerngebiet halten, um den Krieg als Staat zu überstehen.

Das schweizerische Neutralitätsverständnis kann und muss realistisch weiterentwickelt werden:

  • Die Schweiz muss ihre Verteidigung mit der NATO vorbereiten können ohne Beschränkung durch unzeitgemäss gewordene Neutralitätspflichten, und sie muss hierfür auch Gegenleistungen erbringen. Ein Beitritt zur NATO wäre für die Schweiz ebenso konsequent wie für Finnland und Schweden, sofern die NATO folgende Weiterentwicklung der schweizerischen Neutralität akzeptieren würde:
  • Die Schweiz verpflichtet sich gegenüber der Völkergemeinschaft, nie einen Staat mit Waffen oder anderswie zu unterstützen, der einen andern angreift oder militärisch bedroht.
  • Sie verhält sich neutral, wenn politische Konflikte militärisch eskalieren, bei denen über die Berechtigung der  Ansprüche, die die Konfliktparteien geltend machen, nicht auf breiter internationaler Basis eindeutig entschieden werden kann.
  • In solchen Fällen kann die Schweiz auch Vermittlung und andere gute Dienste anbieten, vor und während eines militärischen Konflikts.
  • Sollte es – was heute höchst unwahrscheinlich ist – eines Tages erneut zu Kriegsrisiko oder Krieg zwischen Nachbarländern kommen, liegt nahe, dass sich die Schweiz zwischen den Kriegsparteien solange wie möglich neutral verhält, auch im Interesse ihres Zusammenhalts. Das Beispiel hierfür ist der Erste Weltkrieg, nicht der Zweite. Als die Schweiz während des Zweiten Weltkriegs von den Achsenmächten Deutschland und Italien umzingelt war, konnte sie sich (auch zum Schutz der aufgenommenen Flüchtlinge) nur noch darum bemühen, nicht besetzt zu werden, was zu Konzessionen an die Achsenmächte führte.

*

Grosse Teile der Bevölkerung, der Politikerinnen und Politiker ertragen es kaum mehr, dass der Bundesrat andern Staaten verbietet, in der Schweiz produzierte Waffen und Munition an die Ukraine weiterzugeben. Und die Schweiz muss damit rechnen, dass sie – nicht weniger als Deutschland und sein Kanzler – mitverantwortlich gemacht wird, falls die Ukraine doch noch der russischen Übermacht erliegt. Schon jetzt wirft man der Schweiz vor, mitursächlich für Verluste an Menschenleben zu sein, die vermieden werden könnten, wenn sich die Ukraine gegen die russischen Raketen, Bomben und Drohnen besser verteidigen und die russischen Truppen aus besetzten Landesteilen vertreiben könnte.

Wenn Völkerrechtler geltend machen, das Neutralitätsrecht zwinge die Schweiz zur Gleichbehandlung Russlands mit der Ukraine, ist dies ein weiterer Grund, ein überholtes Neutralitätsverständnis aufzugeben und unhaltbar gewordene Neutralitätspflichten aufzukündigen.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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