Die Erhöhung und Flexibilisierung des Rentenalters ist demografisch längst notwendig und berechtigt. Es muss aber gleich beigefügt werden: Sozial und ökonomisch erfolgsentscheidend ist, wieviele Menschen künftig wirklich länger Erwerbsarbeit leisten WOLLEN und KÖNNEN. Gelingt es nicht, diesen Anteil zu erhöhen, führt die Anhebung des Rentenalters nur zu einer Kostenverschiebung zur Arbeitslosenversicherung und zur Sozialhilfe.
Zu befürchten ist allerdings, dass die Schweiz zu einer Reform der Altersvorsorge unfähig bleibt, womit die Enttarnung der schweizerischen Lebenslüge „Konkordanz“ unübersehbar würde: Eines Systems der sachpolitisch voraussetzungslosen Zugehörigkeit zur Regierung, das vor allem die grossen Polparteien in Abhängigkeit ihrer radikalen Flügel brachte.
Zur Rentenreform macht nun Avenir Suisse sehr interessante Vorschläge.
Auszug aus Jérôme Cosandey, Noëmie Rothen: „Was wäre, wenn die Lebenserwartung 110 Jahre erreicht?“, in: Avenir Suisse, „Was wäre, wenn…“, S. 116 ff.:
„Das hundert Jahre alte Konzept eines fixen Rentenalters muss überdacht werden. Eine dynamischere Definition der Rente würde den demografischen und arbeitsmarktlichen Veränderungen Rechnung tragen und eine nachhaltigere Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme ermöglichen. Ausserdem könnte man sich dadurch von der sterilen Diskussion um die «Altersguillotine 65» befreien. Stattdessen sollte das Rentenalter auf der Grundlage von Beitragsjahren definiert werden – und damit in
Abhängigkeit von der beruflichen Biografie der einzelnen Menschen. Diejenigen, die frühzeitig in den Arbeitsmarkt eintreten und einer Arbeit mit stärkerer körperlicher Abnutzung nachgehen, sollten früher in Rente gehen. Indirekt würde dieses Konzept sogar dem Umstand Rechnung tragen, dass die Lebenserwartung mit dem Bildungsniveau korreliert (Wanner 2012). So könnte ein ausgebildeter Plattenleger, der seine berufliche Laufbahn mit 17 Jahren startet, mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, während ein Jurist, der erst mit 25 Jahren in den Arbeitsmarkt eintritt, bis zum Alter von 70 arbeiten müsste.
Auch die Anzahl der Beitragsjahre sollte dynamisch definiert werden, so dass etwa zwei Drittel der gewonnenen Lebenserwartung für das produktive Leben und ein Drittel für den Ruhestand aufgewendet werden müssten. Auf diese Weise würde der Veränderung der Lebenserwartung kontinuierlich Rechnung getragen, ohne jeden gewonnenen Lebenstag automatisch der Arbeit zu «opfern».
Die Umstellung auf ein System mit Beitragsjahren anstelle eines festen Rentenalters ermöglicht auch die Anpassung des Systems an weniger lineare Karrieren. Karrierepausen – z.B. aufgrund von Auslandaufenthalten, Ausbildungen oder Familiengründungen – führen nämlich im heutigen System zu erheblichen Rentenverlusten und können den Einzelnen von staatlichen Zuschüssen abhängig machen. In einem auf Beitragsjahren basierenden System könnte etwa ein Jahr «Frühpensionierung » im Alter von 45 zur Finanzierung des Studiums oder der Umschulung in Anspruch genommen werden. In späteren Jahren könnte die damit verbundene Rentenlücke mit einem zusätzlichen Jahr im 100 %-Pensum oder zwei zusätzlichen Jahre mit 50 %-Pensum vor der tatsächlichen Pensionierung ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung der wachsenden Ausbildungsphase, der Karriereunterbrüche
und einer Koppelung der nötigen Beitragsjahre an die Entwicklung der Lebenserwartung würde sich langfristig der Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand für die meisten Bürger zwischen 67 und 77 Jahren einpendeln. Bei einer höheren Lebenserwartung dehnt sich diese Bandbreite immer stärker aus, und das durchschnittliche Rentenalter steigt. Im Extremfall einer Lebenserwartung von 110 Jahren würde dies immer noch zwischen 30 und 45 Jahren im Ruhestand ermöglichen – also viel mehr als zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Da die berufliche Laufbahn immer individueller wird und sich Richtungswechsel häufen, sollten die Pensionskassen in Zukunft an die Arbeitnehmer gebunden sein statt an die Arbeitgeber. So könnten Mitarbeiter die Vorsorgeeinrichtung entsprechend der eigenen Risikobereitschaft und ihren Präferenzen in Bezug auf ethische Anlagerichtlinien wählen (Cosandey und Bischofberger 2013).“