Zum Klimaurteil sagt Botschafter Wild, die Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgrund der Klage des Vereins KlimaSeniorinnen habe die Mehrheit der Mitgliedstaaten überrascht. Sie hätten verstanden, dass die im Urteil gerügte Verletzung der EMRK nicht für die Schweiz spezifisch sei, und dass sich die Verbindung, die der EGMR zwischen Artikel 8 EMRK und der Klimapolitik hergestellt habe, sich an alle Konventionsstaaten der EMRK richte.
Nicht das Gericht, sondern die Mitgliedstaaten müssten den Vollzug der Urteile überwachen. Im jetzigen Stadium habe ihnen die Schweiz mitteilen müssen, dass im Urteil einige Massnahmen zum Klimaschutz noch nicht berücksichtigt worden seien. Sodann gehe es darum, dem Ministerkomitee einen Massnahmenplan vorzulegen. Dieser sei in Vorbereitung: « Il s’agira, comme prochaine étape, de leur présenter, au sein du comité des ministres, le plan d’action de la Suisse pour la mise en œuvre de l’arrêt. Il est actuellement en préparation. » Link zum Interview.
Wenn sich die Mitgliedstaaten, wie Botschafter Wild sagt, bewusst sind, dass sich das Urteil an alle EMRK-Staaten richte, darf dies wohl als gute Voraussetzung betrachtet werden für ein Vorgehen der Schweiz im Sinne der Motion Caroni. Der Bundesrat beantragt den Räten denn auch, diese zu überweisen.
Mehr dazu:
“Bundesrat zu EMRK/EGMR-Vorstössen: Nein zu Kündigung, Ja zu Vorstoss bei Europarat” (Link)
“Stellungnahme des Bundesrates zum Klima-Urteil schafft keine Klarheit” (Link)