Diese Frauen sind politischen Flüchtlingen im Sinne des klassischen Asylrechts gleichzustellen. Würden sie versuchen, an der Freiheit festzuhalten, die in Teilen Afghanistans möglich war, hätten sie keine Chance und wären durch die Taliban an Leib und Leben bedroht. Der Absturz von Frauen, die sich bilden und entfalten konnten, wird von fürchterlicher Tiefe und Härte sein.
Ihre Bildung, ihre Entfaltung wurden möglich durch die Militärintervention des Westens, die nun gescheitert ist. Auch wenn man dem Rückzugsbeschluss von Trump und Biden nicht verständnislos gegenübersteht, muss man sich der Erkenntnis stellen, dass er eine Lebenskatastrophe vieler afghanischer Frauen verursacht.
Wir sind gefordert, betroffenen Frauen – und den Männern, die mit ihnen gehen oder eigene politische Fluchtgründe haben – zur rechtzeitigen Flucht zu verhelfen, ihnen eine erste menschenwürdige Unterbringung und neue Lebensperspektiven vorzubereiten. Die Situation erinnert an die Erfahrungen der letzten Monate einer möglichen Flucht vor den drohenden Konzentrationslagern der Nazis. Die Völkergemeinschaft muss diesen Menschen eine Perspektive rechtzeitiger Flucht aufzeigen.
Plausibel wäre, die Leitung dieser Operation dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge zu übertragen, aber vielleicht gibt es andere geeignete Stellen. Die Initiative hierzu müssten unverzüglich UNO-Mitgliedstaaten – auch die Schweiz -, der Europarat (als Wahrer der Menschenrechte), die Europäische Union, die USA, und warum nicht auch Russland und China, gemeinsam ergreifen. Der Planungsauftrag umfasst Abklärungen über die Betroffenen, ihre Identität, Zahl, Erreichbarkeit und Mobilität; vorbereitete, sichere Fluchtwege; einen Schlüssel zur Verteilung auf Staaten mehrerer Kontinente – wiederum: einschliesslich der Schweiz!; einen finanziellen Lastenausgleich.