Immer wieder ist der Einfluss der Mitgliedstaaten auf die Entscheidfindung und Politikgestaltung der EU offensichtlich – und führt zu Kritik, auch aus der Schweiz, an zögerlichem oder gar ausbleibendem Handeln. Sogar Störpotenzial ist festzustellen, wie seit einiger Zeit beim ungarischen Autokraten Orban. Für wichtige Entscheidungen gilt noch immer das Einstimmigkeitsprinzip, und nur ein Teil der Mitgliedstaaten fände es an der Zeit, dies zu ändern.
NZZ-Auslandredaktor Andreas Ernst schreibt in einem Kommentar über die Wiederkandidatur Ursula von der Leyens: „Die EU-Kommissions-Präsidentin hat nur wenig formale Macht. Sie ist letztlich bloss die Vorsteherin einer Verwaltung, die auf den politischen Willen der Mitgliedsstaaten angewiesen ist.“ (Link)
Schon das Mandat der Kommission für die Verhandlungen mit der Schweiz braucht die Zustimmung der Mitgliedstaaten, und dann auch ein allfälliger Abschluss ausgehandelter Verträge. Jeder Mitgliedstaat wird also prüfen können, ob nicht nur die Interessen der Union, sondern auch seine nationalen Interessen hinreichend gewahrt sind, und widrigenfalls eine Änderung des Verhandlungsmandats oder die Rückweisung eines späteren Verhandlungsergebnisses verlangen können.
Eine stärkere Beachtung der Interessen und der Einflussnahme der EU-Mitgliedstaaten ist auch für die längerfristige Orientierung der schweizerischen Europapolitik wichtig. Die in nationalistischen Kreisen auch in der Schweiz vorherrschende Haltung, einen Niedergang der EU herbeizuwünschen, trägt den Zerfallsprodukten nicht Rechnung, mit denen es die Schweiz danach zu tun hätte: Rivalisierenden Staatengruppen und entfesselten Nationalstaaten. Würden diese auf den „Sonderfall Schweiz“ mehr Rücksicht nehmen als die EU? Die Schweiz würde in diesem Szenario sogar einen Teil ihres „Sonderfall“-Status verlieren: Die Nichtmitgliedschaft in der EU würde nach deren Niedergang gegenstandslos.
Mehr dazu:
„Die Grundhaltung gegenüber Europa und seinen Zukunftsperspektiven überprüfen“ (Link)