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Die deutsche FDP könnte die Ampelkoalition verlassen – und wird dies vielleicht müssen

Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, ermöglicht eine stabile Minderheitsregierung. Wenn sich bestätigt, dass das Mitverantworten der Ampelpolitik zum Niedergang der FDP führt, kann sie in die Opposition gehen, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, Deutschland in eine Krise zu stürzen.

Das Grundgesetz ermöglicht einen Regierungssturz nur durch das „konstruktive Misstrauensvotum“: Durch die Bildung einer Mehrheit im Bundestag für die Wahl einer neuen Kanzlerin, eines neuen Kanzlers. Würde die FDP die Regierung verlassen, könnten SPD und Grüne wahrscheinlich bis zu den nächsten ordentlichen Bundestagswahlen weiterregieren, denn eine Mehrheit für ein konstruktives Misstrauensvotum ist nicht absehbar – es wäre denn, Friedrich Merz würde das Meisterstück gelingen, die Grünen zu einem Koalitionswechsel zu motivieren. Ganz undenkbar ist das nicht, denn es gibt schwarz-grüne Länderregierungen – demnächst wohl eine mehr: in Nordrhein-Westfalen.

Die FDP hat unter Christian Lindner zwei gegensätzliche Koalitionsentscheide gefällt: 2017 verweigerte sie ihren Eintritt in eine „Jamaika“-Koalition unter Führung Angela Merkels, 2021 trat sie in die Ampelkoalition ein. Man konnte zur Annahme neigen, die FDP werde in den Wahlen für ihren zweiten Entscheid belohnt, da er als verantwortungsbewusst erscheine. Jetzt zeigt sich wohl, dass der Entscheid gegen „Jamaika“ im Interesse der Partei richtig war – die FDP gedieh in der Opposition -, der Entscheid für die Ampel verhängnisvoll. Allzu grosse Teile der FDP-Wählerbasis stehen in fundamentaler Opposition zu grüner Umwelt-, Energie- und Verkehrspolitik und zu sozialdemokratischer Finanzpolitik und sind nicht bereit, eine FDP zu wählen, die Mitverantwortung für eine solche Regierungspolitik trägt.

Die FDP wird die Regierung wohl kaum schon bald verlassen. Aber etwa in der Mitte der Amtsdauer würde ein solcher Entscheid nicht überraschen, sofern sich ihre Wahlergebnisse und Zustimmungswerte nicht wieder verbessern.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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